Auffahrunfall & Kfz-Versicherung

Der Sohn von Person A hält an einer soeben auf Rot gewechselten Ampel an. Person B fährt ungebremst auf das stehende Auto auf. Die Polizei ist vor Ort und der Unfallverursacher steht zu seiner Schuld. Da das Auto erst knapp ein halbes Jahr alt ist und Person A rechtschutzversichert ist, übergibt sie den Fall einem Anwalt. Die Reparaturkosten und der Gutachter werden von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
Nach 1 ¾ Jahren wartet Person A jedoch immer noch auf die Bezahlung der Wertminderung und des Nutzungsausfalls. Der Anwalt hat nun Klage eingereicht.

Wie geht so eine Sache aus und welche Kosten kommen schlimmstenfalls auf Person A zu?

Danke für Antworten,
Leonora

Hallo!

Wie geht so eine Sache aus und welche Kosten kommen
schlimmstenfalls auf Person A zu?

Wenn sie eine ordentliche Rechtsschutzversicherung hat, natürlich keine!

Ach,äh, nochwas…

Da das Auto erst
knapp ein halbes Jahr alt ist und Person A
rechtschutzversichert ist, übergibt sie den Fall einem Anwalt.

Auch bei einem siebenjährigen Auto und ohne REchtsschutzversicherung werden die Kosten des Rechtsanwalts von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Da muss man also nicht lange abwägen, sondern kann die Sache sofort dem Anwalt übergeben.

Hallo worldwidefab,

Danke für Deine Antworten.

Aus welchem Grund bezahlt eine gegenerische Kfz-Versicherung in einem wie oben geschilderten offensichtlich geklärten Fall eigentlich nicht? Welche Vorteile hat sie dadurch?

Gruß, Leonora