Ich fuhr um 6.16 Uhr auf der A-Straße in Richtung B-Straße. Da am Ende der Straße ein Stopschild steht hatte ich meine Geschwindigkeit schon reduziert.
20 m vor mir stand Herr B. schon am Haltebalken des Stopschildes und wollte nach Rechts abbiegen.
Ich rollte auf das Fahrzeug von Herrn B. zu.
Ich schaute kurz nach links, ob Gegenverkehr zu sehen ist, da man die B-Straße nach Links ca.200 m weit einsehen kann. In dieser kurzen Zeit, dachte ich
dass Herr B. weiterfahren würde, weil kein Gegenverkehr zu sehen war. Dies tat er aber nicht. Ich ich schaute wieder nach vorne, um am Stopschild zu halten, da stand immer noch der Corsa und
bin aufgefahren. Herr B. wurde einen Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht. Wirbelsäulenprellung mit vier Tagen Arbeitsunfähigkeit.
Nun meine Frage: Kann man das so schreiben oder drehe ich mir mit dieser Aussage selber einen
Strick. ( auch wegen der Versicherung ) Oder was könnte man schreiben für die Polizei und oder Versicherung?
Vielen Dank im voraus
Hallo Ralf,
in solchen Sachen hält man sich am besten an die Regel ‚nicht ohne meinen Anwalt‘. Wer einen Vernehmungsbogen bekommt, gilt als Beschuldigter und als ein solcher ist man nicht verpflichtet, gegenüber der Polizei & Co. Angaben zur Sache zu machen.
Auch wenn das, was Du zu schreiben gedenkst, für Dich noch so logisch und einleuchtend klingt: man kann sich mit den Angaben auf dem besagten Bogen so richtig schön tief in die Sch*** reiten.
Mit anderen Worten: den Schnabel halten und anwaltlichen Rat einholen. Der kümmert sich dann um alles Weitere.
Beste Grüße
Tessa
Hi!
Also ich würde mal ganz laienhaft sagen: Schreiben kannst Du das so schon, das bedeutet aber, dass du 100% Schuld hast. Nach der Schilderung bist Du auf ein stehendes Auto aufgefahren. Da gibt es wenig zu rütteln. Andererseits kann ich mir auch nicht vorstellen, dass es hier eine Formulierung gibt, die das irgendwie beschönigen kann.
Ciao
Kaj
Hallo!
Ich schaute kurz nach links, ob Gegenverkehr zu sehen ist, da
man die B-Straße nach Links ca.200 m weit einsehen kann.
Man könnte annehmenm, Du versicherst Dich schonmal ob links nichts kommt. Das lässt vermuten, dass Du dann nur kurz nach rechts schauen wolltest und ohne Anhalten weitergefahren wärst.
dieser kurzen Zeit, dachte ich dass Herr B. weiterfahren würde, weil kein Gegenverkehr zu:sehen war. Dies tat er aber nicht.
Gegenverkehr, wenn er rechts abbiegen möchte ist doch völlig irrelevant, oder?
Ich ich schaute wieder nach vorne, um am Stopschild zu halten, da :stand immer noch der Corsa …
Das Problem ist, Du hast erst an den Haltebalken heranzufahren und erst dann wird nach rechts und links geschaut. Wenn Du vorher in der Gegend herumschaust, dann hast Du selber die Schuld, wenn Du irgendwo reinfährst.
Nun meine Frage: Kann man das so schreiben oder drehe ich mir
mit dieser Aussage selber einen Strick.
Ich würde sagen: 100%ig Deine Schuld:
- Auf ein stehendes Auto gefahren
- Nicht nach vorne geguckt
- Hast Dich darauf verlassen, dass der andere fährt
Da ist nichts mehr zu retten. Und warum auch? Du hast einen Fehler gemacht und den musst Du jetzt auch ausbaden und dafür gerade stehen.
Gruss
Thomas
Wovor fürchten, meinem Freund erging es ähnlich, nur dass er der Vordermann war und ihm nicht das Auto, sondern ein stehendes Motorrad unterm Hintern weggeschoben wurde, und seine Sicht durch einen linksabbiegen wollenden Transporter verdeckt war. Machte mehrmonatige Heilbehandlung (KG) und Hilfsmittelkosten (Knöchelschiene), die die Haftpflichtversicherung zahlte, bzw. die sich die Krankenkasse von dort holte. Wenn eine Klage auf Schmerzensgeld kommt, wird die nicht so hoch sein, dass man es nicht bürsten kann (Gehaltsabhängig). Die NErven die man für das Gerenne braucht (wenn man es sich schon zweimal überlegt,aufs Klo zu gehen, weils weh tut), um alle Formalitäten zu klären, bezahlt einem keiner.
Susanne
PS: Zitat des Unfallverursachers zu dem Polizisten „War doch frei, heutzutage hält doch eh keiner mehr am Stopschild“
Und da sagt man immer die bösen Mopedrowdies, halten auch noch an der Haltelinie, sowas.