Hallo,
mich würden mal Expertenmeinungen zu folgender Fallgestaltung interessieren:
Herr A steht mit seinem PKW (Mietfahrzeug der Vermietung X) in einer breiten Grundstückseinfahrt (Ausfahrt Tankstelle) und will nach rechts in eine Strasse einbiegen. Hinter A und seitlich nach links versetzt steht B mit seinem PKW und will ebenfalls rechts abbiegen.
Nachdem die Strasse frei ist, fährt A an, „würgt“ aber sofort beim Anfahren den Motor ab und bleibt gleich (nach ca. 2m) wieder stehen.
B fährt ebenfalls an, als er A anfahren sieht und schaut beim Anfahren nur nach links. Dadurch bemerkt er nicht, daß A wieder rechts von B steht und fährt diesem in Höhe der Fahrertür in die linke Seite.
B gibt seinen Fehler ggü. der Polizei sofort zu und bekommt von den Beamten eine Verwarnung. Ggü. A veranlassen die Beamten nichts.
Nach 2 Monaten meldet sich die Vermietung X und verlangt von A seine vertraglich festgelegte Eigenbeteiligung, da die Versicherung von B eine Mitschuld des A sieht und nur 2/3 des Schadens regulieren will. Der „Hausanwalt“ der Vermietung X sieht diesen Anspruch als gerechtfertigt an.
A sieht bei sich aber kein rechtlich relevantes schuldhaftes Handeln.
- hat A tatsächlich schuldhaft gehandelt ?
- falls ja, ist eine Beteiligung von 1/3 des Schadens angemessen ?
Danke für Eure Meinungen im Voraus
&Tschüß
Wolfgang