Mal bitte etwas langsam…
Hallo!
Also wenn ich hier von Totalschaden und keinem Restwert lese,
wird mir gleich übel.
Und wenn das Fahrzeug keinen Restwert hat, na und?
Muss man es deshalb entsorgen? Man kann ja auch noch 4 Jahre damit fahren, wenn nichts schwerwiegendes kaputt geht.
Dann gibt es bestimmt noch bessere Autos als jetzt.
Und wenn er schreibt, das einzig sichtbare ist eine verbogene Abschleppöse:
Dann wird wohl nicht viel passiert sein,
die Ösen sind beim Fiesta nicht sehr stabil.
Da kann es auch sein, dass man die wieder geradebiegt, und gut ist.
Es kann ja sein, dass der Unfallgegner nur ganz leicht aufgefahren ist,
das wissen wir anhand der paar Zeilen nicht.
Er als Geschädigter, das ist er ja offensichtlich,
hat Anspruch darauf, dass sich ein Gutachter den Schaden ansieht,
oder kann sich ev. in einer Werkstatt einen Kostenvoranschlag holen.
Warum sollte er das nicht tun?
Grüße, Steffen!