A ist ein Wagen aufgefahren - keine Polizei, kein Unfallbericht. (es sah erst so aus, als wäre kein großer Schaden entstanden…)
Hergang: A an Ampel nach Grünwerden rechts abgebogen, gleich nach der Kreuzung (vielleicht 5 bis max. 10m) ist eine Parkbucht, aus der plötzlich ein Wagen C rauszog, so dass A stark bremsen musste (an dieser Ampel versucht man immer, besonders zügig loszufahren, weil sie nur 2, max. 3 Autos durchlässt). Wagen B, der hinter A bei Rot an der Ampel stand und mit losfuhr, fuhr auf A auf. Wagen C fuhr unerkannt weiter.
B behauptet nun, A habe grundlos gebremst und führt plötzlich „Zeugen“ an, die gar nicht da waren. (Erst Beifahrer, jetzt plötzlich das folgende Auto). Es haben keine Zeugen angehalten, A und B haben mit niemand anderem gesprochen. A’s Kinder (Kindergarten und Grundschule) saßen mit A im Auto, gelten aber gemäß Versicherung nicht als Zeugen. Gibt es für A noch eine Möglichkeit, die Versicherung vom wahren Ablauf zu überzeugen oder ist es wirklich so, dass B durch falsche Darstellungen eine Mitschuld von A erzwingt?
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Was ist mit Wagen C? Sollte dieser „plötzlich“ rausgezogen haben ohne auf den Verkehr zu achten und/oder nicht geblinkt haben trägt dieser eine Mitschuld. Sollte dieser sich nicht Ordnungsgemäß verhalten haben vermisse ich den Abschnitt „Anzeige gegen unbekannt, da Unfallerursacher oder mind. Mitschuld“
Andererseits ist es vollkommen egal wie kurz eine Grünphase einer Ampel ist. Es ist kein Argument, dass alle immer zügig an einer Ampel durchfahren um nicht wieder an einer Roten Ampel zu stehen…
Eine andere Art und Weise eines Tathergangs zu beweisen wenn Zeugen vorhanden sind ist schwierig. Außer Fahrer A kann das gegenteil Beweisen. Aber da kommen wir wieder auf die fehlende Anzeige gegen Wagen C. Bleibt nur die Möglichkeit auf des zu geringen Sicherheitsabstands von Wagen B hinzuweisen.
Im Nachhinein ist man zwar immer schlauer aber es gibt eine Gruppe von Menschen in Deutschland welche sich Polizisten nennt und sich um solche Angelenheiten kümmert. Diese kann man über sein Handy 24/7 erreichen und das beste an denen ist, die können ermitteln wer Schuld ist und wer nicht (in Papierform) und danach daran zu rütteln ist sehr schwierig. Vorallem empfehlenswert wenn Personen alleine an einem Unfall beteiligt sind, egal wie sehr die andere Partei davon abrät.
Welche Kinder sagen gegen die eigenen Eltern aus, außer die Kinder sind die Kläger?!
„es sah erst so aus, als wäre kein großer Schaden entstanden…“
Was bedeutet das? Anscheinend war ein „kleiner“ Schaden ersichtlich, und solche Plastikhalterungen sind schnell gebrochen was bedeutet das Fahrzeug benötigt eine neue Stoßstange inkl. Lackierung und schon ist ein kleiner Schaden bei 1.000€
B hat soeben der Versicherung gegenüber zugestimmt, dass A nicht grundlos gebremst hat. Somit hat sich das Thema für mich erledigt.
Daher werde ich jetzt auch nicht anfangen, einzelne Punkte auszudiskutieren.