Auffahrunfall Verischerung Zahlt ohne MwSt

Hallo,

Vor einigen Tagen ist mir jemand hinten reingefahren.
Einen Tag später war ich beim Gutachter, welcher das Gutachten an die Versicherung gesendet hat. Die Versicherung hat den Betrag akzeptiert
.
Daraufhin habe ich einen Brief von der Versicherung bekommen, mitbdem Vorschlag, dass ich das Auto bei einer Werkstatt reparieren lassen kann und die Werkstatt dann die Rechnung dann direkt an die Versicherung einfach senden und die bezahlen dann direkt an die Werkstatt. Daraufhin habe ich ihnen mitgeteilt, dass ich das Geld auf mein Konto ausgezahlt haben möchte, weil ich das Auto mit dem Schaden verkaufen will.
Die Versicherung ist da einsichtig und übewies mir den Betrag.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Jetzt habe ich mich entschieden den Wagen doch zu reparieren, da ein Freund von mir eine günstige Reparatur vorgeschlagen hat, die deutlich unter dem vom Gutachter ausgerechneten Reparaturbetrag leigt.

Wird die Versicherung sich weigern die MwSt zu zahlen, welche für die Repartur anfallen werden, wenn ich Ihnen die Rechnung bei Ihnen zusende?

Liebe Grüße

Den

Hallo Den,

Die Versicherung hat den Betrag akzeptiert

Welchen Betrag, den Bruttobetrag oder - wie üblich - nur den Nettobetrag?
Oder anders gefragt: Warum sollte Dir die Versicherung Mehrwertsteuer erstatten, die Du gar nicht bezahlt hast?

Wenn Du zur Versicherung Rechnungen einschickst und damit belegst, dass Du Mehrwertsteuer bezahlt hast (egal ob für Arbeitslohn oder nur für Material), bekommst Du eigentlich zumindest die belegbare Steuer erstattet. Wobei es Probleme geben könnte, wenn Du die gesamte Reparatur günstiger bekommst, da Du Dich an einem Schaden nicht bereichern darfst. Bei einer - ich nenne es jetzt mal - notfürftigen Reparatur sollte es diese Probleme aber nicht geben.

Beste Grüße
Guido

Hi auch,

an die Versicherung gesendet hat. Die Versicherung hat den
Betrag akzeptiert
.

Die Versicherung ist da einsichtig und übewies mir den Betrag.

Ok. das Geld ist also bereits geflossen.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Jetzt habe ich mich
entschieden den Wagen doch zu reparieren, da ein Freund von

für die Repartur anfallen werden, wenn ich Ihnen die Rechnung
bei Ihnen zusende?

Für die Versicherung ist der Fall m.E. bereits erledigt, sie hat ja bezahlt. Es gibt keinen Grund, noch irgendeine Rechnung an irgendwen zu schicken, daher verstehe ich nicht, wo das Problem liegt. Wenn man den Wagen billiger repariert als das im Gutachten steht, darf man die Differenz behalten, meine ich, und braucht die Versicherung nicht darüber zu informieren.

Gruss Armin.

Es gibt keinen Grund, noch irgendeine Rechnung
an irgendwen zu schicken

Doch.
Wenn man z.B. das Auto selbst repariert, bekommt man für die benötigten Ersatzteile die MWSt erstattet.

Gruß
O.Varon

Ließ bitte erneut meine Frage bevor du antwortest.

Genau das was Varon sagt meine ich.
Ich wollte nur wissen, ob ich die Steuer für die Reparatur zur bekomme, da sie diese einbehalten haben und ich sie aber dann ja trotzdem bezahle. Wieso soll ich sie bezahlen wenn ich nicht am Unfall schuld war. Dann wurden die Steuer versteuert. Das darf man auch nicht.

Sie überwiesen Netto

Hi …

man lernt nie aus :smile:

Es gibt keinen Grund, noch irgendeine Rechnung
an irgendwen zu schicken

Doch.
Wenn man z.B. das Auto selbst repariert, bekommt man für die
benötigten Ersatzteile die MWSt erstattet.

Das heißt, wenn man das Geld nach Gutachten von der Versicherung bekommt, ist dort die MwST für eine Reparatur

a) abgezogen, oder
b) sie war im Gutachten nicht enthalten

und man kann dann, wenn man den Wagen repariert, der Versicherung die Rechnungen doch noch schicken, und bekommt dann von dieser die MwST die drauf steht noch nachgereicht?

… Habe ich das jetzt richtig verstanden?

Gruss Armin.

Das heißt, wenn man das Geld nach Gutachten von der
Versicherung bekommt, ist dort die MwST für eine Reparatur

a) abgezogen,

Sie wird von der Versicherung abgezogen, also nicht ausgezahlt, wenn das Fahrzeug nicht oder in Eigenregie repariert wird.

oder
b) sie war im Gutachten nicht enthalten

Im Gutachten ist sie immer enthalten.

und man kann dann, wenn man den Wagen repariert, der
Versicherung die Rechnungen doch noch schicken, und bekommt
dann von dieser die MwST die drauf steht noch nachgereicht?

… Habe ich das jetzt richtig verstanden?

Ja, so ist es.

Wenn ich also sage, ich repariere die Kiste selbst, brauche aber auf jeden Fall einen neuen Stoßfänger, bekomme ich die MWSt für den Stoßfänger von der Versicherung.
Natürlich nur bei Vorlage einer ordentlichen Rechnung für das/die Ersatzteil/e.

Es gilt dabei, Fristen einzuhalten, aber die kenne ich nicht.
Das weiß aber die Versicherung.

Gruß
O.Varon