Auffahrunfall wegen Fußgänger!

Hallo,
mal angenommen ein Fahrzeug muss an einer Fußgängerampel ne Vollbremsung hinlegen weil ein Passant die schon lange für ihn rote Ampel ignoriert und einfach rüber rennt und ein weiteres Fahrzeug dadurch dem vorderen auffährt!?

Trägt der Autofahrer, der dem Auto das bremsen musste drauf fuhr, die vollen Kosten,oder hat evtl. der Fußgänger zu 100% bzw. Teilschuld?

Der Fußgänger wird ebenfalls vor Ort in die Unfallanzeige der Polizei aufgenommen und sofort mit einem Verwarngeld bestraft!

Vielen Dank im Voraus!
Gruß Cyrus

Achso hätte gern noch gewusst ob die Insassen des Fahrzeugs das auffuhr Schmerzensgeld verlangen können sowie Geld für den Schaden am eigenen Pkw.

Hallo,
wenn ein Menschenleben (oder die Gesundheit) nicht Grund genug ist um zu bremsen, dann gibt es wohl keinen. Damit muß man immer rechnen und auch wenn man hinter jemanden fährt muß man damit rechnen, daß der vor einem plötzlich bremsen muß. Hätte ja auch ein Kind sein können, daß einem Spielzeug hinterherläuft, dann würde niemand groß fragen.
Was die Mitschuld des Fußgängers angeht, wage ich keine Aussage. In einem Fall, in dem jemand die Vorfahrt genommen wurde (mit Unfallflucht) und es zu einem Auffahrunfall kam, bekam der Auffahrende jedenfalls die volle Schuld.

Cu Rene

Natürlich bekam der Auffahrende in deinem Beispiel die volle Schuld,wenn der Verursacher Unfallflucht begangen hat!!!

Wer hier einen Fehler gemacht hat und somit kausal für die Folgen verantwortlich ist, ist ja klar der Fußgänger. Verwarnt werden können der Fußgänger und der Auffahrende. Wie das jetzt allerdings mit den Versicherungen geregelt wird, dass bleibt dieses selbst überlassen. Soll heißen, der Fußgänger wird bestimmt auch zur Kasse gebeten. Zumindest zu einem gewissen Prozentsatz. Und wenn nicht, würde ich die Kfz-Versicherung wechseln.

Hallo,

ich könnte mir vorstellen, dass der Fußgänger dem Bremsenden den Schaden ersetzen muss und der Auffahrende seinen Schaden selbst trägt.

Beim Fußgänger wäre nuch interessant, ob er eine private Haftpflicht hat. Tatsächlich könnte die sich weigern, den Schaden zu begleichen. Eine rote Ampel zu missachten gilt als grob fahrlässig und in vielen Verträgen wird die Leistung in so einem Fall ausgeschlossen.

Gruß, Niels

Beim Fußgänger wäre nuch interessant, ob er eine private
Haftpflicht hat.

Was wäre daran interessant und warum würde dies irgendetwas im
Schuldverhältnis ändern können?

Fragt sich
Stefan

1 „Gefällt mir“

Wer hier einen Fehler gemacht hat und somit kausal für die
Folgen verantwortlich ist, ist ja klar der Fußgänger.

Findest du? Der Hinterherfahrende ist zu dicht aufgefahren oder hat
gepennt und konnte daher nicht mehr in Sichtweite anhalten. Damit
ist er dann sicher nicht fehlerlos.

Und wenn nicht, würde ich die Kfz-Versicherung wechseln.

Warum?

Gruß
Stefan

Moin, Moin,

hier der aktuelle Auszug aus dem Bußgeldkatalog

Sie schädigten durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt +) andere Verkehrsteilnehmer durch Auffahren auf ein stehendes Fahrzeug.
§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 1.4 BKat

Sicherlich ist der Fußgänger bei „Rot“ über die Straße gelaufen ( OWi ), fakt ist aber, dass der Abstand des nachfolgenden Fahrzeugs nicht so gewählt war, das dieses jederzeit und gefahrlos anhalten konnte.

Gruß FoPo

Achso hätte gern noch gewusst ob die Insassen des Fahrzeugs das auffuhr Schmerzensgeld verlangen können sowie Geld für den Schaden am eigenen Pkw.

Vom Fahrer des affahrenden Fahrzeugs, ja. Denn er hat sich regelwidrig verhalten.

Es gibt lt. StVO keinen legitimen Grund, einem Anderen Fahrzeug hinten drauf zu fahren.
Die Verantwortung für das Auffahren wird man evtl. dann los, wenn man gebremst, gehalten und das Fahrzeug gesichert hat - und vom Hinterfahrzeug (z.B. einem schweren LKW der nicht rechtzeitig zum Stehen kam) in das Vorderfahrzeug hineingeschoben wurde.

Ansonsten gilt immer noch die Regel, dass man jederzeit so zu fahren hat, dass der Bremsweg reicht!

Wie hätte denn das Folgefahrzeug reagiert, wenn der Fußgänger nach dem Vorderfahrzeug überquert hätte?
Dann den Fußgänger noch wegen der Blutflechen auf der Windschutzscheibe und dem resultierenden Psychoknacks der Insassen verklagen?

Natürlich bekam der Auffahrende in deinem Beispiel die volle
Schuld,wenn der Verursacher Unfallflucht begangen hat!!!

Wieso??? Weil der Fußgänger, wenn er wegläuft, vorher auch gar nicht da gewesen sein kann???

1 „Gefällt mir“

Huhu!

ich könnte mir vorstellen, dass der Fußgänger dem Bremsenden
den Schaden ersetzen muss und der Auffahrende seinen Schaden
selbst trägt.

Könntest Du Dir vielleicht auch vorstellen, dass der Fußgänger sagt: „Ich bin für die Vollbremsung des vorderen Autos verantwortlich. Durch dessen Bremsung ist ihm kein Schaden entstanden. Hätte der hintere Autofahrer Abstand gehalten, wäre auch kein Schaden entstanden“?

Ich hielte das für gerecht.

3 „Gefällt mir“

Hallo!

Ich mach jetzt noch eine allgemeine rechtliche Überlegung dazu: im Prinzip ist doch die Kernfrage die, ob das Verbot bei roter Fußgängerampel die Fahrbahn zu betreten auch den Schutzzweck hat Auffahrunfälle zu verhindern. Bejaht man das, hat der Fußgänger ein Mitverschulden, verneint man die Frage, hat er keins (so würde ich das jedenfalls bei uns sehen).

Gruß
Tom

Der Fussgänger kann ursächlich wohl kaum was für den zu geringen Abstand des hinteren Autos zum Vordermann…

Deiner Logik nach dürfte ich also auch in ein im Halteverbot geparktes Auto hineinfahren und der parkende müsste meinen Schaden ersetzen weil er da nicht stehen sollte?

Wer hier einen Fehler gemacht hat und somit kausal für die
Folgen verantwortlich ist, ist ja klar der Fußgänger.

Findest du? Der Hinterherfahrende ist zu dicht aufgefahren
oder hat
gepennt und konnte daher nicht mehr in Sichtweite anhalten.
Damit
ist er dann sicher nicht fehlerlos.

Deswegen meinte ich ja, verwarnt kann auch der Auffahrende werden. Eben weil er hätte Bremsen können müssen. Sonst war er zu dicht drauf oder hat geschlafen. Er ist also keineswegs fehlerlos

Und wenn nicht, würde ich die Kfz-Versicherung wechseln.

Warum?

Ganz einfach. Ich als Auffahrender muss den Schaden von demjenigen auf den ich drauf gefahren bin bezahlen, bzw. meine Versicherung. Jetzt wäre es natürlich nicht zum Unfall gekommen, wenn der Fußgänger nicht gewesen wäre. Somit trägt auch dieser eine Schuld am Unfall. Sagen wir der Schaden beträgt 2000 Euro für mich. Dann würde ich mir doch wünschen, dass meine Versicherung dafür sorgt, dass auch die Versicherung des Fußgängers einen Teil dieser Summe zahlt, eben weil er kausal eigentlich für den Unfall verantwortlich ist. Also, eine Versicherung wäre ja blöd wenn sie das nicht machen würde. Geht schließlich um ihr Geld. Und um meines!

Gruß

Verwarngeld
Hallo!

sofort mit einem Verwarngeld bestraft!

Was ist ein Verwarngeld?
Entweder wird man verwarnt oder man muss ein Bussgeld bezahlen; von einer Mischung habe ich noch nichts gehoert.

Gruss
Paul

In der Unfallanzeige kreuzt die Polizei das Kästchen an wo neben steht:„Verwarnungsgeld“ und darunter ne Zeile wo man den Beitrag einsetzt,indem Fall 10Euro!!!

1 „Gefällt mir“

Wie hätte denn das Folgefahrzeug reagiert, wenn der Fußgänger
nach dem Vorderfahrzeug überquert hätte?
Dann den Fußgänger noch wegen der Blutflechen auf der
Windschutzscheibe und dem resultierenden Psychoknacks der
Insassen verklagen?

Nun, wahrscheinlich hätte der Fahrer gebremst und den Rotlichtsünder trotzdem erfaßt und auf die Straße geschleudert.
Der Unfall ist doch zumindestens teilweise auf das Fehlverhalten des Fußgänger zurückzuführen.
Der Fußgänger / seine Erben wären schadenersatzpflichtig.

Richtig ist zwar, dass ich jederzeit anhalten können muß, wenn ein Hindernis auftaucht.
Aber es gilt auch der Vertrauensgrundsatz, der da sagt, dass ich nicht auf verkehrsgerechtes Verhalten eines Anderen vertrauen darf, wenn dieser sich bereits verkehrswidrig verhalten hat.
Wenn es aber keinen Anhaltspunkt für ein regelwidriges Verhalten eines anderen VT gibt, dann darf ich darauf vertrauen, dass dieser die Regeln einhält. Anders wäre eine Teilnahme am Straßenverkehr gar nicht möglich.

Beispiel gefällig?
Ich fahre auf eine Kreuzung zu, an der eine LSA Grünlicht für meine Fahrtrichtung zeigt.
Ich sehe nun das ein anderer VT von rechts oder links mit mäßiger Geschwindigkeit auf die für ihn Rotlicht zeigende LSA zufährt.

Selbstverständlich fahre ich da weiter, ohne das ich damit rechnen muß, dass der Wartepflichtige nun das Rotlicht mißachtet.
Tut er es trotzdem, ist der Unfallverursacher.

Anders ist der SV zu beurteilen, wenn ich bereits erkannt habe, dass der andere auf Grund seiner überhöhten Geschwindigkeit nicht mehr rechtzeitig zum Stehen kommen wird oder dies offenbar gar nicht beabsichtigt.

nein nein nein

Tatsächlich könnte die sich weigern, den
Schaden zu begleichen. Eine rote Ampel zu missachten gilt als
grob fahrlässig und in vielen Verträgen wird die Leistung in
so einem Fall ausgeschlossen.

… grobe Fahrlässigkeit ist kein Ausschlussgrund in der Haftpflichtversicherung.

Grüße, M