Auffahrunfall - wer hat Schuld?

hallo,
es ist nix passiert, aber aus fast gegebenem anlass haben mein freund und ich gestern diskutiert:

wer hat die schuld oder wie wird die ggf. teilschuld verteilt in folgender konstellation:

fahrzeug A fährt auf einer geraden 2-spurigen fahrbahn auf eine für die autos grün geschaltete fußgängerampel zu. ein radfahrer ignoriert die rote ihn betreffende ampel auf der ersten spur, hält aber vor der von fahrzeug A befahrenen fahrbahn an. da der fahrer von A nicht sicher ist ob der radfahrer wirklich anhält (hat ja immerhin die andere fahrbahn auch bei rot überquert da kein verkehr auf dieser seite) und bremst daher, obwohl seine ampel grün ist.
der hintermann bremst scharf um nicht auf A aufzufahren.

mein freund meint: der hintermann muss immer so fahren, dass er anhalten kann ohne aufzufahren.
ich meine: in genannter konstellation könnte der fahrer aber sagen, dass wir bei einer für uns grünen ampel gehalten haben, obwohl der radfahrer bremste… was ja aber im moment des heranfahrens für uns nicht 100% gewiss war, da schon die erste rote ampel überfahren wurde.

was sagen die experten? würde uns echt mal interessieren!

lg,
sonja

Hallo,

das ist m. E. recht offensichtlich: A darf nicht nur bremsen/anhalten, sondern ist sogar dazu verpflichtet, denn ein Weiterfahren und daraus resultierendes Überfahren des Radfahrers kann ja nicht einfach riskiert werden.

Insofern: volle Haftung beim auffahrenden B, wenn es denn dazu käme. Wenn der Radfahrer deliktfähig ist, haftet der natürlich mit. Vielleicht sogar überwiegend, aber A könnte sich aussuchen, von wem er Ersatz fordert (ich persönlich würde den Kfz-Versicherer des B vorziehen).

Grüße, M

Hallo,

Insofern: volle Haftung beim auffahrenden B, wenn es denn dazu
käme. Wenn der Radfahrer deliktfähig ist, haftet der natürlich
mit.

Wofür denn? Dass er in die Nähe einer Ampel gekommen ist? Und was meinst Du mit ‚deliktfähig‘?
Gruß
loderunner (ianal)

Wenn der Radfahrer deliktfähig ist, haftet der natürlich mit.

Wofür denn? Dass er in die Nähe einer Ampel gekommen ist?

Hallo,
er haftet -mindestens teilweise- für den Schaden, weil die Missachtung der roten Ampel das unfallauslösende Ereignis war.

Und was meinst Du mit ‚deliktfähig‘?

Vermutlich das Alter des Radfahrers, > 10 Jahre, da Kinder unter 10 Jahren im Strassenverkehr nicht deliktfähig sind.
Gruß Keki

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hallo nochmal,

danke für die bisherigen antworten.
wäre A dann in keinem fall belangbar?

ich hätte jetzt getippt, dass B mit einem guten anwalt viell. auch eine teilschuld auf A abwälzen könnte wegen plötzlichen bremsens ohne ersichtlichen grund.
klar, wenn der radlfahrer auf der fahrbahn IST, dann muss er bremsen!
aber könnte B nicht sagen: der radfahrer hat doch gebremst und wollte gar nicht rüber, der hatte ja rot während wir grün hatten!
und dies dann als unnötiges willkürliches bremsen des A abtun?

wir hatten im herbst selber einen auffahrunfall, allerdings mit einem fußgänger der plötzlich mitten auf der fahrbahn stand. und der uns auffahrende hat versucht, sich aus der schlinge zu ziehen. hat er nicht geschafft, aber wie gesagt, da stand der fußgänger auf der straße und lief auch nicht weg sondern gab bei der polizei den hergang an.

aber wenn der radfahrer die fahrbahn nicht BERÜHRT, könnte B in so einem fall chancen haben auf eine teilschuld von A?

gruß,
sonja

nein, A in Anspruch zu nehmen wäre aussichtslos. eine haftung des A käme nur dann in frage, wenn er völlig grundlos bei grün gebremst hätte. auch nur der geringste legitime grund schlisst eine haftung des A aus. der hintermann hat grundsätzlich ausreichenden Abstand zu halten, er muss immer damit rechnen, dass der vordermann bremst. dies erst recht im bereich von kreuzungen, ampeln, überwegen etc.

also (zeigefinger hoch): immer schön abstand halten!

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Hallo,

er haftet -mindestens teilweise- für den Schaden, weil die
Missachtung der roten Ampel das unfallauslösende Ereignis war.

Ja. So, wie die Tatsache, dass irgendein Bauarbeiter da überhaupt eine Ampel aufgestellt hat.
Unfallauslösend war der fehlende Abstand des Hintermanns, nichts weiter.
Gruß
loderunner (ianal)

da es in solchen fällen aber auch teilschuld gibt und nicht nur schwarz und weiss kann es gut sein, das der radfahrer eine teilschuld bekommt. das diese erheblich kleiner ist als die des autofahrers kann gut sein, aber kausal ( und hier bleiben wir mal in der richtigen abgrenzung der kausalität) war sein handeln auf jeden fall.
hth

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Hallo,

aber kausal ( und hier bleiben
wir mal in der richtigen abgrenzung der kausalität) war sein
handeln auf jeden fall.

Richtig. So wie das Handeln des vorderen Autofahrers. Und natürlich des Polizisten, der einfach auf dem Revier geblieben ist, anstatt den Verkehr an dieser Stelle zu regeln. Und auch der Fahrradhändler, der dem Radfahrer sein Gefährt verkauft hat. Alles Handlungen/Nichthandlungen, die den Unfall kausal verursacht haben.

Am besten zahlen wir gleich alle, dann lohnt es sich wenigstens.

Gruß
loderunner (ianal)

Nur mal so nebenbei, wenn du keine Ahnung von der Materie hast, brauchst du uns das hier nicht zu zeigen. Ein bissl „Experte“ sollte das Forum schon noch sein.
Conditio sine qua non Formel sag ich nur.

vielleicht einfach mal vorher was drüber lesen…
http://www.123recht.net/article.asp?a=380&ccheck=1
hth

Hallo,
och, nu komm aber. Kausal ist im besprochenen Fall der zu geringe Abstand und die Unaufmerksamkeit des hinteren Fahrers. Dass meine Beispiele eben gerade keine Kausalität darstellen, sollte genau das zeigen - deshalb habe ich sie entsprechend absurd dargestellt.
Gruß
loderunner (ianal)

Der Fahrradfaher ist aber auch kausal, den wenn er nicht gewesen wäre, hätte der Fahrer nicht bremsen müssen, er stellt sozusagen die Ursache da.
hth

Ja, aber der Fahradfahrer hat doch alles richtig gemacht.
Beispiel:
Ich renne auf eine (in dem Moment grüne) Ampel zu. Ampel wird rot.
Ich renn weiter Richtung Ampel, an der Häuserecke biege ich dann aber
ab und folge dem Gehweg. Das Auto, dass über die Kreutzung fährt,
mag denken (naja, eher der Fahrer) dass ich über die Strasse rennen
will und bremst. Hintermann fährt auf. Natürlich hat der Fahrer
wegen mir gebremst. Aber soll ich deswegen bestraft werden?
Meines Erachtens gibt es nichtmal für Herrn Bolt ein Tempolimit auf dem
Gehweg.

es ist schwierig, in einem solch geschilderten fall eine generelle schuld zuzuweisen.

  1. wie alt war der fahrradfahrer ( vertrauensgrundsatz) gilt nicht bei kinder und behinderten oder alten leuten. er besagt, verhalte ich mich verkehrsgerecht kann ich es auch von anderen erwarten.
    wenn ich grün habe, kann ich darauf vertrauen, dass ich freie bahn habe.
  2. innerorts darf ich mein sicherheitsabstand auf 3 autolängen oder 15 m verkürzen.
    3.wer auffährt hat schuld.( augenblicksbeweis)
  3. wer unbegründet bremst trägt eine teilschuld.( war sicher nicht unbegründet). ( bei kleintieren gilt es als unbegründet weil sie als sache eingestuft werden)
  4. der fahrradfahrer ist verkehrsteilnehmer und unfallbeteiligter.
    weiterfahren ist unfallflucht.
  5. schuld hat der radfahrer opfer die pkw fahrer. dafür gibts ne haftpflichtversicherung.
  6. für den hintermann ist das lernen durch schmerzen. einfach mehr abstand halten
    hauptmann

„ein radfahrer ignoriert die rote ihn betreffende ampel auf der ersten spur“
soderle, bleiben wir doch mal beim Sachverhalt…
hth

hallo,
…mir scheint, dass es wohl doch nicht so eindeutig ist, bzw. dass es versch. meinungen hierzu gibt…
mich hätte halt interessiert, ob wir als A hätten belangt werden können für den fall, dass B uns aufgefahren wäre…
hoffen wir einfach mal, dass der fall nie eintritt!

lg und danke,
sonja

Hi Loderunner,

Dein Einwand ist nicht ganz unberechtigt, da den nachfolgenden Fahrer definitiv ein (Mit-) Verschulden trifft und den Fz-Halter auch die Betriebsgefahr.

Ich habe es so verstanden, dass der Fahrer mehr oder weniger ungebremst über die rote Ampel gefahren ist und erst in der Mitte angehalten hat. Damit hat er die Unfallursache gesetzt.

Im Rahmen der Verschuldenabwägung nach 254 BGB ist jetzt zu prüfen, wer den größeren Verschuldensanteil trägt… ich sehe den Autofahrer/Halter bei 25% bis max. 50%. Wenn ich den Schaden bearbeiten würde, würde ich also mind. 50% vom Fahrradfahrer holen, ggf. auch klageweise.

Warum gehst Du davon aus, dass ein erwachsener Radfahrer für seine Verstöße gegen die StVO nicht haftet?

Grüße, M

Wenn ich den
Schaden bearbeiten würde, würde ich also mind. 50% vom
Fahrradfahrer holen, ggf. auch klageweise.

…du meist bestimmt, du würdest versuchen, was vom radfahrer zu holen.

bekommen würdest du höchstwahrscheinlich nämlich nichts

grüße

Hallo,

was willst Du damit…

…du meist bestimmt, du würdest versuchen, was vom radfahrer
zu holen.

… sagen/fragen?! Hatte ich ja geschrieben, und zwar mind. 50%.

bekommen würdest du höchstwahrscheinlich nämlich nichts

Das hört sich ja nach einer echten Expertenmeinung an.

Grüße, M

Hallo,
ich hab nochmal gegoogelt und revidiere meine Meinung nach diesem Urteil:
OLG Köln, Az. 16 U 56/00 (http://www.kirschbaum.de/texte/vmnr24.htm).

Allerdings gehe ich nicht mit den 50% für den Radfahrer konform. Im Urteil mussten die Fahrzeuge anhalten und das Gericht ging von 1/3-Schuld aus. Im besprochenen Fall hätten sie aber gar nicht anhalten müssen (der Radfahrer hat ja vorher angehalten) und eine fehlende Beleuchtung spielte auch keine Rolle. Aber eine Teilschuld könnte er je nach Gericht und genauerer Betrachtung evt. doch bekommen. Kommt halt näher auf die festgestellten Sicherheitsabstände der Fahrzeuge und die genaue zeitliche Abfolge an.
Gruß
loderunner (ianal)