Hi!
Hi Bernd,
ich wäre hier nicht so sicher. Siehe untenstehende Antworten
von Sebastian und mir. Wenn man den Motor abwürgt, macht man
oft vorher noch einen Satz nach vorn. An einer Ampel kann lt.
dem Urteil (leider weiss ich nicht, wo mans findet - ich habs
vor einiger Zeit gelesen) der Hintermann darauf vertrauen, das
der Vordermann auch losfährt.
Man lernt aber in jeder Fahrschule, daß man das net soll ;o))
Abgesehen davon ist das imho ein „normales“ Fahrverhalten, denn jedem von uns passiert dies wohl ab und an, auch wenn´s nur einmal im Jahr ist!
Zusätzlich ist schon der Satz „der Hintermann darauf vertrauen“ schon falsch, denn im Straßenverkehr ist man ja auch verpflichtet, mit Fehlern der anderen zu rechnen, was diesem widerspricht!
Als Drittes ist man verpflichtet Sicherheitsabstand zu halten, sodaß man eh erst losfahren darf, wenn dieser gewährleistet ist und man Zeit hat bei einem Stop noch bremsen zu können…
Das Urteil kann net beurteilt werden, da weder die konkrete Begründung noch die näheren Umstände bekannt sind. Aber selbst wenn mal ein Richter in einem „speziellen“ Fall so entschieden hat, so wird man im Normalfalle Recht bekommen.
Den Anwalt müßte man selbst bei einer Teilschuld dann ja auch nur zu einem geringen Teil bezahlen.
Das Abwürgen wurde als
„nichtverkehrsbedingtes Halten“ gewertet und daraus eine
Mitschuld begründet. Ich halte das auch für weit hergeholt,
aberr es gibt ja bei Gericht keine TED-Abstimmung. Sollte as
in unserem Fall genauso sein, fallen die Anwaltskosten eben
nicht nur für den Gegner an.
Ich würde mich beim ADAC beraten lassen, da ist die erste
Rechtsberatung kostenfrei (so man denn Mitglied ist).
Gibt es auch bei vielen Rechtsschutzversicherungen…
Gruß,
Micha
Ich denke ein halbwegs tauglicher Anwalt läßt keine Teilschuld zu, denn die Begründung hierfür, müßten seeehr weit hergeholt sein, denn dann hätte ich ja sogar Teilschuld, wenn ich bei roter Ampel denn Satz nach vorne mache und hinter mir jemand net auf die Ampel sieht, denkt ich fahr los und hinten reinfährt ;o))) ooops, das war wohl noch weiter hergeholt ;o)
Bernd