Auffahrunfall. Wirtschaftl. Totalschaden? Abwicklung?

Hallo.
Wer kann mir hier evtl. Tips und Ratschläge geben.
Möchte gerne Vorabinfos erhalten. Danke!

Mir ist jemand an der Ampel hinten drauf gefahren.
Nur Sachschaden. Polizeit hat Unfall aufgenommen.
Gegnerische Versicherung wurde Schaden bereits gemeldet.
Diese geht von einem Schaden von ca. 2000 Euro aus.
Meine Werkstatt hat den Wagen mal angesehen.
Hinten alles eingedrückt, Anhängerkupplung total verzogen, Schürze weg, Reserveradeinbuchtung
total verzogen etc. Fahrzeug fährt zwar noch, jedoch fahre ich nur noch zur Werkstatt.
Schaden ca. 5000-6000 Euro.
Mein Corsa D EZ 2009 hatte bereits einen Hagelschaden vor 5 Jahren (nicht repariert).
Vergleichbare Fahrzeuge sind ca. noch 6000Euro wert (ohne Hagelschaden).
Mit Hagelschaden würde das Fahrzeug (ohne diesen Heckschaden) noch ca. 3500 Euro wert sein.

Frage:
Ich gehe davon aus, dass der Gutachter wirtsch. Totalschaden ausweist.
Aber von welchen Werten geht man hier aus?
Reparaturkosten sind eigentlich klar. Rund 5000-6000 Euro.
Aber von welchem aktuellen Fahrzeugwert wird ausgegangen?
Und wie hoch würde der Restwert betragen?

Das Problem ist, dass ich ja keine Schuld habe und es dieses Fahrzeug so nicht zu kaufen gibt!
(Corsa D ohne Klima, mit AHK, mit Parkpilot, mit Sitzheizung und Lenkradheizung in weiß)

Was wird mich erwarten?

Danke
tom

Hallo!

Du sagst doch selbst, der aktuelle Wert des Wagens ist ca. 3.500 €.
Natürlich wirkt der Vorschaden sich negativ auf den Zeitwert aus.

Was fragst Du denn dann eigentlich ?

Dann bekäme man bei Totalschaden auch diese Summe mindestens. Kauft man sich wirklich ein Ersatzfahrzeug, dann darf es auch (m.E., lege mich da nicht auf die Summe fest!) bis 30 % teurer werden.

Und es klingt nicht so als ob man sich als Geschädigter schon an einen Anwalt und einen eigenen Sachverständigen (alles auf Kosten der VS) gewandt hatte.

Wäre aber angeraten.

Was ja schon die von VS genannte Schadenssumme von 2.000 € und die Werkstattkosten von bis 6.000 € deutlich machen. Wie kann es solche Unterschiede geben ?

MfG
duck313

Hallo.
Die Summe der Versicherung war ja bisher nur telefonisch (Heckschaden).
Erst in der Werkstatt kam denn der Schaden von ca. 5000 zur Geltung!

Und: Dieses Fahrzeug war selbst mit dem Hagelschaden Top!
Und jetzt (trotz den +30%) finde ich kein solches Fahrzeug!
Ich muß also (obwohl ich nicht schuld bin) eigenes Geld drauflegen, um ein gleichwertiges
Fahrzeug zu erhalten!
Reparieren zu kostspielig!
Toll…

Grundsätzlich sollte immer der Geschädigte einen Gutachter beauftragen.
ich empfehle dazu die DEKRA oder den TÜV.
Und gemäß dieses Gutachtens muss dann die Kfz-Versicherung des Schadensverursachers leisten.
Natürlich werden noch nicht ausgebesserte Vorschäden berücksichtigt.
Auch dies wird im Gutachten ersichtlich sein.

Ergänzend steht dir dann noch ein Leihwagen, oder ein geldlicher Ausgleich zu.

Außerdem gibt es noch die Möglichkeit, dass Du die Schadenserstattung an das Autohaus, das die Reparatur durchführt abtrittst. Die setzen sich dann mit der Gegnerischen Versicherung in Verbindung (senden das Gutachten ein) und wickeln den Schaden für dich ab.

Wenn es danach Ärger mit der gegnerischen Versicherung gibt, kann man immer noch einen Anwalt einschalten, ist aber meistens nicht nötig.

Viele Grüße!
Apolon