Auffanggesellschaften während Schwangerschaft

Hallo!
Zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen werden Mitarbeiter häufig in sog. „Auffanggesellschaften“ verschoben.
Wie würde sich die Sache verhalten wenn man während dem ganzen prozess der Betriebsschliessung bevor alles geregelt ist Schwanger wird bzw. in Mutterschutz geht. Wird man dann nach der Elternzeit in die Auffanggesellschaft übernommen oder wie würde das dann laufen.

LG Sabine

Mit dieser Frage wenden Sie sich doch bitte an einen Fachanwalt fuer Arbeitsrecht, da es sich hier um eine arbeitsrechtliche Sache handelt. Dort bekommen Sie eine verbindliche Antwort.

Viele Gruesse,

S. Skolik

Liebe Sabine,
dazu kann ich Ihnen nichts sagen. Nach meiner Kenntnis müssten Sie jedoch ebenfalls Anspruch haben.

Ich rate Ihnen das mit dem Betriebsrat oder einem Anwalt für Arbeitsrecht zu besprechen.

Nach meiner Erfahrung wird genau geschaut, wann die Schwangerschaft ärztlich attestiert wurde.

Leider kann ich Ihnen nicht mehr dazu sagen. Ich wünsche Ihnen aber alles Gute für die Zukunft mit Ihrem Kind und hoffe, dass sich alles so fügt, wie Sie es sich wünschen.

Mit freundlichem Gruß
Claudia Schlüter