Schonmal was vom Recht zu Schweigen, oder auch dem „Nemo
tenetur“ Grundsatz gehört?!
Aber hallo, habe ich gehört, kenne ich!
KEIN MENSCH muss an seiner eigenen Verurteilung mitwirken, dh
Blutprobe, ins Röhrchen pusten, alles nur freiwillige
Handlungen des Beschuldigten, denen er nicht nachkommen muss.
Richtig. Aber wenn das Pusten verweigert wird, wird eben eine Blutprobe entnommen, und zwar zwangsweise.
§ 81b StPO begründet keine Pflicht des Bürgers sondern nur ein
Recht der Strafverfolgungsbehörden.
Jein. Natürlich hast du formaljuristisch Recht (das habe ich auch nie bestreiten wollen). Wenn du aber hier ins Forum kommst und rumerzählst, darauf müsse man nicht reagieren, dann suggerierst, dass die Polizei dann machtlos sei. Und das ist sie eben nicht, sie kann die Fotos machen und zwar gegen den Willen des Betroffenen.
Man muss einer Ladung nachkommen, ansonsten kann man
zwangsweise vorgeführt werden. Die StA lädt ggf. zur
Beschuldigtenvernehmung, die Polizei kann das gar nicht, sie
hat dazu keine Befugnisse.
Wie gesagt: Die Schreiben, die jedenfalls die Polizei in Niedersachsen verschickt, sind mit dem Wörtchen „Ladung“ betitelt. Wenn du Ladung so definierst, dass damit eine aktive Mitwirkungspflicht des Adressaten einhergeht, handelt sich natürlich um keine Ladung, sondern um eine Falschbezeichnung der Behörde.
Ich möchte nicht so unhöflich sein wie du und Aussagen anderer
als Quatsch abstempeln, aber was du sagst ist einfach
unrichtig.
Du kannst meinetwegen auch „Quatsch“ sagen. Wer austeilen kann, muss auch einstecken können. Ich kann das 
Die Polizei lädt nicht, dass macht die StA.
Die Staatsanwaltschaft lädt fast nie jemanden. Noch mal: Sie verfügt das regelmäßig an die Polizei. Da du offenbar rechtliche Kenntnisse hast, solltest du das eigentlich wissen. Du bist doch bestimmt Jurist und hast jedenfalls im Referendariat mal einen Einblick in die Arbeit der Staatsanwaltschaft erhalten, oder? Wie oft hat denn dein Staatsanwalt jemanden vernommen?
Levay