Aufforderung der Polizei

Hallo,

kann die Polizei einen Verdächtigen der Körperverletzung,telefonisch auffordern auf der Polizeistation zu erscheinen damit dort von ihm Fotos gemacht werden?
Muß diese Aufforderung nicht schriftlich erfolgen?

Die Vernehmung hat schon vor ca. vier Wochen stattgefunden.

Danke für Eure Bemühungen

Hallo

kann die Polizei einen Verdächtigen der
Körperverletzung,telefonisch auffordern auf der Polizeistation
zu erscheinen damit dort von ihm Fotos gemacht werden?

Selbstverständlich.

Muß diese Aufforderung nicht schriftlich erfolgen?

Warum sollte das so sein?

Dea

Warum sollte das so sein?

Weil doch im Rechtsverkehr nichts Gültigkeit hat, was nicht der Schriftform entspricht!!!

Levay

Ach ja stimmt,…
…ich bin immer so vergesslich!

Hi!

Also die Polizei kann dir grundsätzlich gar nichts. Solange du nicht förmlich geladen wirst, haben Sie keine Handhabe, du musst nicht kommen. Und eine Ladung kann nie von der Polizei kommen, die kommt immer von der StA.

Also wenns was zu befürchten gibt, würde ich erstmal die Ladung abwarten.

Gruß

Hi
Wo steht denn das??

Ich habe heute morgen ein Brötchen gekauft und keinen schriftlichen Vertrag abgeschlossen - muss ich das Brötchen zurückgeben??

Gestern hat mich ein Polizist zur allgem.Verkehrskontrolle angehalten - hätte ich einfach weiterfahren können, weil er mich nicht schriftlich aufgefordert hat, anzuhalten??

Gruß
HaweThie

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Ja genau, Levay…
…wie kannst denn Du sowas einfach behaupten??? :smile:

Schön! die Woche fängt lustig an.

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Wieso, es ist doch: So was nicht schriftlich ist, ist nichts! Ich schließe in der Tat jeden (!) meiner Verträge schriftlich ab, auch beim Bäcker bestehe ich darauf, um meine Brötchen konditionsfest zu machen.

Levay

Alles falsch

Also die Polizei kann dir grundsätzlich gar nichts.

Na, das wird dieselbe aber nicht gern hören.

Solange du
nicht förmlich geladen wirst, haben Sie keine Handhabe, du
musst nicht kommen.

Ah so? Da verwechselst du aber was. Richtig ist, dass man zu einer polizeilichen Vernehmung nicht erscheinen muss. Hier geht es aber darum, dass Fotos gemacht werden soll. Und da schreibt das Gesetz in einer wahrlich bemerkenswerten Klarheit in § 81 b StPO das Folgende vor:

http://dejure.org/gesetze/StPO/81b.html

Und eine Ladung kann nie von der Polizei
kommen, die kommt immer von der StA.

Das ist nun wirklich großer Unsinn. Die Staatsanwaltschaft lädt fast nie jemanden vor, sondern verfügt in der Regel an die Polizei, sie möge eine Person vernehmen. Und doch, die Polizei verschickt Ladungen, davon habe ich schon diverse gesehen…

Levay

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Schonmal was vom Recht zu Schweigen, oder auch dem „Nemo tenetur“ Grundsatz gehört?!

KEIN MENSCH muss an seiner eigenen Verurteilung mitwirken, dh Blutprobe, ins Röhrchen pusten, alles nur freiwillige Handlungen des Beschuldigten, denen er nicht nachkommen muss.

§ 81b StPO begründet keine Pflicht des Bürgers sondern nur ein Recht der Strafverfolgungsbehörden.

Man muss einer Ladung nachkommen, ansonsten kann man zwangsweise vorgeführt werden. Die StA lädt ggf. zur Beschuldigtenvernehmung, die Polizei kann das gar nicht, sie hat dazu keine Befugnisse.

Ich möchte nicht so unhöflich sein wie du und Aussagen anderer als Quatsch abstempeln, aber was du sagst ist einfach unrichtig. Die Polizei lädt nicht, dass macht die StA.

Schonmal was vom Recht zu Schweigen, oder auch dem „Nemo
tenetur“ Grundsatz gehört?!

Aber hallo, habe ich gehört, kenne ich!

KEIN MENSCH muss an seiner eigenen Verurteilung mitwirken, dh
Blutprobe, ins Röhrchen pusten, alles nur freiwillige
Handlungen des Beschuldigten, denen er nicht nachkommen muss.

Richtig. Aber wenn das Pusten verweigert wird, wird eben eine Blutprobe entnommen, und zwar zwangsweise.

§ 81b StPO begründet keine Pflicht des Bürgers sondern nur ein
Recht der Strafverfolgungsbehörden.

Jein. Natürlich hast du formaljuristisch Recht (das habe ich auch nie bestreiten wollen). Wenn du aber hier ins Forum kommst und rumerzählst, darauf müsse man nicht reagieren, dann suggerierst, dass die Polizei dann machtlos sei. Und das ist sie eben nicht, sie kann die Fotos machen und zwar gegen den Willen des Betroffenen.

Man muss einer Ladung nachkommen, ansonsten kann man
zwangsweise vorgeführt werden. Die StA lädt ggf. zur
Beschuldigtenvernehmung, die Polizei kann das gar nicht, sie
hat dazu keine Befugnisse.

Wie gesagt: Die Schreiben, die jedenfalls die Polizei in Niedersachsen verschickt, sind mit dem Wörtchen „Ladung“ betitelt. Wenn du Ladung so definierst, dass damit eine aktive Mitwirkungspflicht des Adressaten einhergeht, handelt sich natürlich um keine Ladung, sondern um eine Falschbezeichnung der Behörde.

Ich möchte nicht so unhöflich sein wie du und Aussagen anderer
als Quatsch abstempeln, aber was du sagst ist einfach
unrichtig.

Du kannst meinetwegen auch „Quatsch“ sagen. Wer austeilen kann, muss auch einstecken können. Ich kann das :smile:

Die Polizei lädt nicht, dass macht die StA.

Die Staatsanwaltschaft lädt fast nie jemanden. Noch mal: Sie verfügt das regelmäßig an die Polizei. Da du offenbar rechtliche Kenntnisse hast, solltest du das eigentlich wissen. Du bist doch bestimmt Jurist und hast jedenfalls im Referendariat mal einen Einblick in die Arbeit der Staatsanwaltschaft erhalten, oder? Wie oft hat denn dein Staatsanwalt jemanden vernommen?

Levay

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Sportlich!

Wieso, es ist doch: So was nicht schriftlich ist, ist nichts!
Ich schließe in der Tat jeden (!) meiner Verträge schriftlich
ab, auch beim Bäcker bestehe ich darauf, um meine Brötchen
konditionsfest zu machen.

Also ich bin ja auch ein sportlicher Esser, aber meine Brötchen werden trotzdem nur kondiktionsfest. Was bringt ihnen auch die Ausdauer, die werden eh gleich gefrühstückt.

Dea

Jajajajajajajajajajaja …

Ich sollte mir dringend mal angewöhnen, meine Beiträge noch einmal zu lesen, bevor ich sie veröffentliche. Ich WEISS das …

Levay

Ich glaube wir reden aneinander vorbei. Die StA vernimmt die Leute so gut wie nie, dass stimmt. Ohne ihre Anweisung bei einer Polizei zur Vernehmung zu erscheinen, Ladung, passiert aber auch nichts. Die Polizei kann dir hundert mal Schreiben, du sollst dann und dann zur Wache kommen. Das muss man aber nicht, man muss nur seine Personalien angeben, mehr nicht.

Das Maßnahmen dann zwangsweise vorgenommen werden, habe ich nie bestritten. Und ich habe deutlich gesagt, dass die Polizei (und das ist auch so) ohne die StA machtlos ist.
Und natürlich, wenn dann so ein Schreiben der StA kommt, dann sollte man dem tunlichst nachkommen.

Ich glaube wir reden aneinander vorbei.

Vielleicht.

Am wichtigsten war es mir, darauf hinzuweisen, dass die Polizei die Fotos notfalls mit Gewalt erzwingen kann und darum und insofern durchaus Handlungsbedarf besteht, wenn ein solcher Anruf kommt.

Mehr gibt’s jetzt wohl auch nicht mehr zu sagen.

Levay

Dann würde mich interessieren, was du dann vorschlägst. Gehen wir davon aus, son Anruf kommt. Dann kommt jemand, bspw. als Mandant zu dir und sagt: Ich hab son Anruf bekommen und hab das auch gemacht, was mir vorgeworfen wird.

also ich würde ihm dann erklären, dass man einer solchen Aufforderung nur nachkommen muss, wenn man eine schriftliche Ladung bekommt und von vielen Menschen diese Zeit dann genutzt wird, um sich vielleicht noch schnell nen Bart wachsen und die Haare schneiden zu lassen.

Dein Rat wäre?! „Da müssen Sie sofort hin, sonst…“?!