Aufforderung Nachreichung Zeugnis nie angekommen

Hallo ich habe folgendes Problem:

Hatte vor nach meiner Berufsausbildung die einjährige Fachoberschule zu besuchen. Zu meiner Bewerbung fügte ich alle erforderlichen Anlagen bei. Mein IHK/Berufsschulzeugnis sollte ich alsbald ich es habe nachreichen.
Daraufhin wurde an mich ein Schreiben verschickt in dem ich aufgefordert wurde stellvertretend erstmal mein letztes Berufsschulzeugnis nachzureichen. (Interessant ist das Berufsschule und zukünftige FOS identisch ist d.h. mein Zeugnis ja vorliegen müsste) Dieser Brief kam jedoch nie an bzw. gelang nie in meine Hände. (Irrläufer oder von meinen Eltern versehendlich entsorgt)

Daraufhin würde mir ein Brief zugestellt das meine Bewerbung, weil ich der Aufforderung nicht nachkam nicht mehr berücksichtigt wird. Auf Nachfrage bedauern sie dieses Vorfall haben aber schon von allen zukünftigen Schülern Teilnahmebestätigungen.

Sorry das es etwas länger geworden ist, bin mir auch nicht sicher ob das hier am richtigen Platz ist, da mich interessiert ob sowas rechtlich zulässig ist bzw. ob man dagegen vorgehen kann.

Schonmal Danke

Daraufhin wurde an mich ein Schreiben verschickt in dem ich
aufgefordert wurde stellvertretend erstmal mein letztes
Berufsschulzeugnis nachzureichen. (Interessant ist das
Berufsschule und zukünftige FOS identisch ist d.h. mein
Zeugnis ja vorliegen müsste) Dieser Brief kam jedoch nie an
bzw. gelang nie in meine Hände. (Irrläufer oder von meinen
Eltern versehendlich entsorgt)

Woher weißt du dann von dem Brief, erst duch nachträgliches Nachfragen?
Ansonsten wusstest du doch vorher schon, dass du erstmal nur vorläufig das vorhergehende Zeugnis einreichen solltest, was du ja auch getan hast. Dadurch das dies vorläufig sein sollte erklärt es sich doch von selbst, dass du das echte Abschluß-Zeugnis eben nachreichen musst.
So wie dud as schriebst schien dir das auch klar gewesen zu sein.

Daraufhin würde mir ein Brief zugestellt das meine Bewerbung,
weil ich der Aufforderung nicht nachkam nicht mehr
berücksichtigt wird. Auf Nachfrage bedauern sie dieses Vorfall
haben aber schon von allen zukünftigen Schülern
Teilnahmebestätigungen.

Tja so kanns gehen

interessiert ob sowas rechtlich zulässig ist bzw. ob man
dagegen vorgehen kann.

Klar ist das ok so, die behandeln eigene Schülen eben genauso wie die Schüler anderer Schulen, für jeden güldet dasselbe Verfahren.
Ausserdem mag es nur von aussen so aussehen dass es dieselbe Schule ist. Damit gelangt dein Zeugnis aber auch nicht automatisch von Aktenschrank Abgänge von Schulform A in Aktenschrank Bewerbungen für Schulform B.
Das musst du schon selbst anregen und wenn du noch auf der Schulabschlußfeier den Lehrer um eine sofortige Kopie bittest, damit du die im Sekretariat einreichen kannst.
Damit hättest du dann zumindest das Porto gespart, aber automatisch geht sowas nicht, woher soll die Sektretärin wissen dass du dich nicht deshalb nicht gemeldet hast, weil du irgendwo anders was anderes gefunden hast.
Nachfragen und Bitte bitte machen und hoffen dass einer der nun angenommenen Schüler evtl einen Rückzieher macht und du dann auf einer Nachrückerliste etwas weiter oben stehst kannst du natürlich.

Gruß Susanne

Woher weißt du dann von dem Brief, erst duch nachträgliches
Nachfragen?

Ja, nachdem ich den Brief mit der „Absage“ bekommen hatte habe ich mich gleich gemeldet weil ich ja gar nicht wusste was die überhaupt meinen, dass ich der Aufforderung etwas nachzureichen nicht nachgekommen wäre.

Es geht mit primär nicht um die Sache das sie das Zeugnis ja eigendlich schon hatten, sondern das ich keine Post bekommen hab. Leider wurde er nur per einfachen Brief zugestellt daher lässt es sich nicht nachforschen was schief ging.

Was stand denn auf der ausgefüllten Anmeldung bei der Schule, also dort wo es drum ging „Wenn noch kein Abschlußzeugnis vorliegt genügt vorläufig das vorhergehende Zwischenzeugnis“
Vermutlich ergab sich aus der Formulierung schon die Pficht, das Abschlußzeugnis gleich nach Erhalten nachzureichen.
Nur mal so als Vermutung.
So kenn ich es zumindest, ich bekam keinen separaten Brief mit ner Aufforderung zwischen Realschule und Fachgymnasium, sondern ich wusste es bereits aus der Anmeldung heraus, dass es sofort bis zu einer gewissen Frist nachzureichen ist. Und das war extrem knapp, da ich gleich nach Erhalt des Zeugnisses am nächsten Tag in Urlaub flog. Ich durfte das Zeugnis trotzdem nicht früher bekommen als an dem Abend der Abschlußfeier, und ich konnte auch nicht gleichzeitig eine beglaubigte Kopie bekommen, sondern dazu musste ich bis fast zum Ende der Feier warten, bis unsere Rektorin ausreichend angeschickert war um es zu kopieren (das hätt auch jede andere gemacht) und vor allem Zeit hatte die Beglaubigung zu unterzeichnen (ISch brauch eh mal ne kllleine Pause, isscha so warm hier).
Na und die ist noch am selben Abend im Briefkasten der Schule gelandet und 4 Stunden später saß ich im Flieger.
Gruß Susanne
Sorry

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Was stand denn auf der ausgefüllten Anmeldung bei der Schule,
also dort wo es drum ging „Wenn noch kein Abschlußzeugnis
vorliegt genügt vorläufig das vorhergehende Zwischenzeugnis“
Vermutlich ergab sich aus der Formulierung schon die Pficht,
das Abschlußzeugnis gleich nach Erhalten nachzureichen.

Zitat von der Internetseite:
„Bewerbungsunterlagen
formloses Bewerbungsschreiben
tabellarischer Lebenslauf
Passbilder
beglaubigte Zeugniskopien des höchsten erreichten Schulabschlusses
Erklärung darüber, dass an noch keiner FOS-Prüfung teilgenommen wurde und ob die Ausbildung an der FOS schon einmal aufgenommen wurde
zusätzlich bei einjähriger Fachoberschule:
beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der Berufsschule
beglaubigte Kopie des Prüfungszeugnisses des Berufsabschlusses“

In den Brief forderten sie das ich mein letztes Berufsschulzeugnis nachreichen soll da ich ja noch kein Abschlusszeugnis habe. Wie gesagt nie angekommen…

Anrufen und baldiegen Termin mit dem Direktor machen und die Sache besprechen.

Nicht per Brief oder Telefon mit irgendwelchen Leuten sprechen.

Gruß JK