Guten Tag, angenommen man wohnt in einem 4 Parteien Mietshaus und stellt nach dem Einzug fest, dass mindestens zwei ehemalige Mieter noch im Besitz eines Schlüssels für die Eingangstüre des Mietshauses (nicht Wohnungstüre) sind und dieses noch Betreten um angeblich nach Post zu schauen, kann man daraufhin die Vermieterin zum Austausch des Türschlosses auffordern bzw. ist sie dazu dann auch verpflichtet und wer müsste die Kosten dafür übernehmen?
Hm… zunächst mal frage ich mich warum das Schloss augetauscht werden muss, anstatt die Schlüssel zurück zu fordern…
Andererseits frage ich mich, ob wirklich nur Bewohner einen Schlüssel zur Haustür besitzen dürfen??