Aufforderung zum Selbstmord

Ich greife mal ein ganz drastisches und makaberes Thema auf. Und zwar ist die Aufforderung zum Selbstmord und deren eventuellen Umsetzung für den Aufforderer strafbar?
Ich gebe mal ein paar Beispiele:
1.) Jemand sagt genervt zu einem anderen, der sich wegen einer Kleinigkeit ärgert, also sprichwörtlich aus einer Mücke eine Elefanten macht „DANN GIB DIR DOCH DIE KUGEL!“
2.) Jemand sagt zu einem anderen „Wenn Du die Aufgabe nicht erfüllen kannst, empfehle ich Dir Dich umzubringen!“
3.) Jemand fordert einen anderen konkret zum Selbstmord auf „Hiermit fordere ich Dich auf, Dich am xx.xx. um xUhr x vor den Zug zu werfen!“
Bei allen 3 Beispielen erfolgt die Aufforderung unter Zeugen, bzw. schriftlich, oder im eventuellen Abschiebsbrief wird darauf hingedeutet.
Wie sieht es bei den Beispielen aus, wenn es „nur“ bei der Aufforderung bleibt?
Wie sieht es aus, wenn es tatsächlich zur „geglückten“ Ausführung kommt?
Was ist wenn der Selbstmord „misslingt“ und derjenige für den Rest seines Lebens ein Pflegefall bleibt?
Ich weiß, meine Fragen sind sehr brutal und mitunter wohl auch geschmacklos.
Wie jedem anderen auch, ich stelle die Behauptung mal so in den Raum, liegt es mir absolut fern, so eine Aufforderung auch nur im Geringsten auszusprechen!
Trotzdem würde ich mich über Antworten sehr freuen, da mich so etwas doch mal interessiert.

Guten Tag,
Selbsttötung bleibt Selbsttötung und ist als solche nicht strafbar, da der Täter bei Erfolg seiner Tat nicht mehr angeklagt werden kann.
Die einfache Aufforderung hierzu ist straffrei, solange keine Beleidigungen etc. einhergehen.
Die Tat, ob geglückt oder mißlungen geht vom Selbstmörder aus.
Daher ist dieser für sein Tun grds. alleine verantwortlich.

Etwas anders sieht es bei Mobbing/Stalking usw. aus, wie auch dann, wenn ein Vorgesetzter einen Suizidbefehl erteilen sollte.
Auch bei Menschen, die in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis zum „Anordnenden“ stehen kann strafrechtlich gegen diesen ermittelt werden, wenn z.B. ein psychisch Kranker von einem Betreuer, Vormund oder sonst. für ihn Verantwortlichen geheißen wird, sich umzubringen.
Zivilrechtlich kann der mißglückte Selbstmordversuch, nur aufgrund der Äußerung eines anderen, nicht zu einer Entschädigungszahlung führen, solange der verhinderte Selbstmörder in der Lage war, sein Leben und Handeln frei zu bestimmen.