Liebe Rechtsexperten,
nehmen wir folgendes an:
Person A richtet einen Schaden in ihrer Mietwohnung an, der ihrer Haftpflichtversicherung gemeldet wird. Aus bestimmten Gründen wäre Person A nicht zum Schadenersatz verpflichtet und die Haftpflichtversicherung muss deshalb nicht zahlen. Dadurch ginge der Vermieter leer aus.
Der Vermieter möchte verständlicherweise nicht auf seinem Schaden sitzen bleiben und fordert daher Person B(z.B. Tochter von Person A)auf den Schaden ihrer Haftpflichtversicherung zu melden, damit der Schaden ersatzpflichtig wird.
Würde sich ein Vermieter strafbar machen, auch wenn Person B diesen Schaden nicht melden würde. Nehmen wir einmal an es wären mehrere Zeugen vorhanden.
Vielen Dank für eure Antworten!
Ralf