Aufforderung zum Versicherungsbetrug

Liebe Rechtsexperten,

nehmen wir folgendes an:

Person A richtet einen Schaden in ihrer Mietwohnung an, der ihrer Haftpflichtversicherung gemeldet wird. Aus bestimmten Gründen wäre Person A nicht zum Schadenersatz verpflichtet und die Haftpflichtversicherung muss deshalb nicht zahlen. Dadurch ginge der Vermieter leer aus.

Der Vermieter möchte verständlicherweise nicht auf seinem Schaden sitzen bleiben und fordert daher Person B(z.B. Tochter von Person A)auf den Schaden ihrer Haftpflichtversicherung zu melden, damit der Schaden ersatzpflichtig wird.

Würde sich ein Vermieter strafbar machen, auch wenn Person B diesen Schaden nicht melden würde. Nehmen wir einmal an es wären mehrere Zeugen vorhanden.

Vielen Dank für eure Antworten!

Ralf

Versuchte Anstiftung zum Betrug also eine glatte Straftat.

Daag

Beernaert

STRAFLOS!!! § 30 StGB!

Versuchte Anstiftung zum Betrug also eine glatte Straftat.

Daag

Beernaert

Hallo,

versuchte Anstiftung ist nach § 30 StGB nur bei Verbrechen strafbar (=§ 12: Mindeststrafe 1 Jahr Freiheitsstrafe), Betrug = § 263 StGB ist nur ein Vergehen (Mindeststrafe ist Geldstrafe).

Also straflos.

Grüße
EK

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Versuchte Anstiftung zum Betrug also eine glatte Straftat.

Versuchte Anstiftung zum Betrug ist, wie schon gesagt, nicht strafbar; lediglich Anstiftung zum versuchten Betrug (oder natürlich zum vollendeten) wäre strafbar.

Levay

Hallo!

Der Vermieter möchte verständlicherweise nicht auf seinem
Schaden sitzen bleiben und fordert daher Person B(z.B. Tochter
von Person A)auf den Schaden ihrer Haftpflichtversicherung zu
melden, damit der Schaden ersatzpflichtig wird.

Also ob der Schaden ersatzpflichtig (eigtl. ein falsches Wort) wird hat mit der Versicherungsmeldung nichts zu tun. Entweder B ist ersatzpflichtig oder nicht.

Strafbar ist es weder einen anderen zu einer Versicherungsmeldung aufzufordern noch eine Versicherungsmeldung zu machen (das muss man oft sogar). In den Bereich des Strafrechts kommt man erst dann, wenn man versucht durch Täuschung der Versicherung eine Leistung zu erschleichen.

Gruß
Tom