Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Briefverkehr bei Mängelgewährleistung. Wenn man an der Kaufsache einen Mangel entdeckt und sich sofort schriftlich an den Verkäufer wendet und diesen auffordert, den Mangel zu beseitigen. Dieser sich aber auf den Brief nicht meldet. Dann fordert man den Verkäufer mit einem zweiten Brief nochmal zur Beseitigung auf und setzt eine Frist von zwei Wochen. Auch darauf meldet sich der Verkäufer nicht. Nach Ablauf der Frist beseitigt man den Mangel selbst und schickt dem Verkäufer die Rechnung. Dabei stellt sich heraus, dass die Briefe bei dem Verkäufer nie angekommen sind, weil Scherzkekse die Briefkastenschilder mit dem einer leerstehenden Wohnung vertauscht haben. Kann der Käufer die Reparaturkosten ersetzt verlangen? Der Verkäufer kann ja eigentlich nichts dafür. Und vielleicht hätte er den Mangel ja auch billiger beseitigen können. Aber den Käufer kann man ja auch verstehen.
Was kann man tun?
MfG Nicole
Hi Nicole,
ich sehe das auch so. Moralisch sind beide Parteien unschuldig.Keiner wusste davon dass Briefe nicht ankommen können.
Obwohl…
Es ist eigentlich unglaubwürdig, dass man sich gerade als Firma nicht wundert, dass wochenlang keine Post mehr kommt.
Auch die Briefzusteller kennen normalerweise die Firmen in ihrem Bezirk. Allein dadurch werden solche „Lausbubereien“ schon aufgedeckt.
Ich würde die Erklärung der Firma anzweifeln, weil der angegebene Grund zu weit „an den Haaren“ herbei gezogen ist.
Der Briefsender hat sich aber auch einer „Verfehlung schuldig“ gemacht 
Brief schreiben ? OK - Dann aber mit Einschreiben + Rückschein, damit man auch ohne Postdienst was in der Hand hat, dass der Brief angekommen ist.
Man hätte auch zwischendurch noch einmal telefonisch anfragen können, ob sie nicht gewillt wären auf die Briefe zu reagieren.
Jetzt natürlich zu spät.
Je nach Höhe der Rechnung sollte man den Anwalt konsultieren und diesem Fachmann mal die frage stellen, ob die Argmentation der Firma den üblichen Erfahrungen einer Firma entsprechen könnte… oder nur vorgeschiben ist.
Wenn es vermutlich vorgeschoben ist, sollte man sein Geld auf dem gerichtlichen Wege zurück holen.
Ein einfacher Mahnbescheid kostet so ab 23 € Gerichtskosten und zeigt dem Schuldner, dass man gewillt ist „ERnst“ zu machen. Dazu braucht man auch noch keinen Anwalt.
Das war jetzt meine private Meinung
Gruß
BJ
Hallo,
schickt dem Verkäufer die Rechnung. Dabei stellt sich heraus,
dass die Briefe bei dem Verkäufer nie angekommen sind, weil
Scherzkekse die Briefkastenschilder mit dem einer
leerstehenden Wohnung vertauscht haben.
und das soll man glauben? Ist aber eigentlich auch egal: Wer im Geschäftsverkehr tätig ist, hat sicherzustellen, daß ihn Briefe auch erreichen. Genauso wenig, wie es einem zahlungsunwilligen Verkehrssünder hilft, die Einschreiben auf der Postniederlassung verrotten zu lassen, wird man durch vertauschte Briefkastenbeschriftungen dauerhaft von der Kenntnisnahme unerfreulicher Nachrichten befreit.
Allein schon das wochenlange Ausbleiben jeglicher Post hätte den Briefkastenvernachlässiger zu einer Kontrolle der zur Briefentgegennahme und -aufbewahrung vorgehaltenen Apparaturen veranlassen müssen.
Kann der Käufer die
Reparaturkosten ersetzt verlangen?
Mal abgesehen von der obigen Problematik: grundsätzlich denkbar.
Gruß,
Christian
Ich danke euch für eure schnelle Antwort.
Leider war der Verkäufer keine Firma sondern eine Privatperson. Aber ich denke auch ,dass man irgendwann merken muss, dass man keine Post mehr erhält. Wie ist dann die Frist verstrichen, die der Käufer gesetzt hat. Trägt dann der Verkäufer die Schuld für das Verstreichen?
MfG Nicole
Anmerkung
Hallo,
Leider war der Verkäufer keine Firma sondern eine
Privatperson.
Da stellt sich die Frage, ob da überhaupt eine Gewährleistungspflicht besteht.
Gruß
loderunner