Aufforderung zur Steuererklärung

mich würde interessieren welche Fristen das Finanzamt einhalten muss wenn es zur Steuererklärung auffordert. Besonders wenn es sich um 2007 handelt. Nach meinem bisherigen Kentnisstand ist dies der 31.12 des folge Jahres und ist es rechtmässig nach diesem Datum leute aufzufordern ?

Nach diesem Datum sollten die Leute froh sein, dass sie eine Aufforderung bekommen, und nicht gleich eine Zwangsgeldandrohung (Pflichtveranlagung vorausgesetzt).
Der 31.12 als Abgabetermin deutet auf stl Beratung hin…warum wird da nicht nachgefragt?!

No war das nicht gemeint. Gehen wir mal davon aus das jemand auf die Steuererklärung verzichtet für 2007 weil die Erstattung um 16 Euro liegt und für 2006 auch keine abgegeben hat und nicht aufgefordert wurde. Nun kommt also das Finanzamt (im April 2009) und fordert diesen nun auf bis ende April eine Erklärung zu liefern. Mich würde nun interessieren ob das FA dies nun überhaupt noch darf oder eine eventuelle Frist schon verstrcihe ist. Mit Berater hat das also nichts zu tun

Innerhalb der Festsetzungsfrist (7 Jahre bei Pflichtveranlagung, 4 bei Antragsveranlagung) darf das FA das.
Also für 2007 auf alle Fälle.
Und wenn das FA auffordert, ist eine abzugeben.
Egal ob vorher Antragsveranlagung oder Pflichtveranlagung.

das war das was ich gesucht hatte, besten dank.

… verzichtet für 2007 weil die Erstattung um 16 Euro liegt

Schade um jeden Euro, den man dem FA nicht aus der Tasche holt.

Oder hast Du Geld über?
Dann nenne ich Dir gerne meine Kontonummer (auch für 16 €).

Gruß JK :smile:

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