Aufforderung zur Zahlung Bußgeldbescheid vom 7.4.0

Guten Tag,

Gibt es bei einer Aufforderung zur Zahlung eines Bußgeldes (Bescheid aus April 2004) mit Androhung von Erzwingungshaft eine Verjährungsfrist?
Der Bescheid soll rechtskräftig und vollstreckbar sein.

Vielen Dank Ralf

Verstehe nicht richtig… Zielt die Frage darauf ab, ob man einfach so lange nicht zahlt und/oder sich nicht rührt bis das verjährt ist?!

Mit dem Owi-Recht bin ich zwar nicht ganz so fit, aber in anderen Rechtsgebieten (aus denen Bescheide - Geldforderung - folgen) gilt die Verjährungsfrist (unterschiedlich lange Fristen) vom Tatzeitpunkt bis zum Bescheiddatum. Da der Bescheid schon da ist im geschilderten (natürlich hypothetischen) Fall dürfte sich die Verfährung erledigt haben.
Sonst könnte ja jeder Mist bauen und dann eine gewissen Zeit „auf der Flucht“ sein um drumrum zu kommen…

Mfg,
kiribati.

§ 31 OWiG Verfolgungsverjährung sollte hier aber einschlägig sein
und so neben bei, in Deutschland verjährt fast alles irgendwann (paar Ausnahmen, Mord z.b. verjährt nicht…)
bitte die Antworten hier nicht raten :smile:
gruss