Auffrischung des Führerscheins

Hallo,

Hoffentlich bin ich hier mit der Frage richtig, sonst bitte in richtiges Brett verschieben.

Angenommen, Person X hat privat 2005 den LKW Führerschein CE gemacht. Dieser ist ja auf 5 Jahre beschränkt.
Nach 5 Jahren (also 2010) muss Person X zum Augenarzt und auch zum Allgemeinmediziner, um seine Fahrtauglichkeit zu bestätigen um dann bei Strassenverkehrsamt den Führerschein verlängert zu bekommen.
Muss Person X auch in der Fahrschule eine Auffrischung o.Ä. machen, um das Wissen wieder aufzufrischen?

Hallo!

Muss Person X auch in der Fahrschule eine Auffrischung o.Ä.
machen, um das Wissen wieder aufzufrischen?

Die zeitliche Begrenzung hat nur den Sinn, die körperliche Eignung zu überwachen. Außer den bestandenen ärztlichen Untersuchungen muss man nichts für die Verlängerung vorlegen.
U.A. steht das in:
http://www.tuev-sued.de/arbeitsmedizin_sicherheit_ge…

Es wäre aber schön, wenn noch jemand die Gesetzesstelle zur Bestätigung fände.

Gruß
Paul

Es wäre aber schön, wenn noch jemand die Gesetzesstelle zur
Bestätigung fände.

Hi,

in der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr natürlich.

http://www.gesetze-im-internet.de/fev/__11.html
http://www.gesetze-im-internet.de/fev/__12.html

und die Anlagen
http://www.gesetze-im-internet.de/fev/anlage_5_106.html
http://www.gesetze-im-internet.de/fev/anlage_6_107.html

Q-Gruß