Auffüllbetrag Rentner

Hallo,

weiß jemand eventuell einen Link, wo ich einen Antrag für den Auffüllbetrag für Rentner finde?

Liebe Grüße

weiß jemand eventuell einen Link wo ich einen Antrag für den Auffüllbetrag für Rentner finde?

Hallo!

Was soll denn der „Auffüllbetrag für Rentner“ sein???

Ich vermute, Du meinst die Grundsicherung. Da diese in die Zuständigkeit der Gemeinden fällt, solltest Du entweder mal auf der HP Deines Wohnortes schauen oder – besser noch – mal beim Grundsicherungsamt Deines Wohnortes vorbeigehen. Oftmals kann man solche Anträge auch im Bürgerbüro erhalten.

Gruß
Robert

Ein Auffüllbetrag ist:

Auffüllbetrag
Zur Zahlung von Auffüllbeträgen kam es bei nach § 307a Abs. 1?3 SGB VI umgewerteten Renten, wenn der Monatsbetrag der umgewerteten Rente bezogen auf den 31.12.1991 niedriger war als die zu diesem Zeitpunkt nach dem Recht des Beitrittsgebiets berechnete und um 6,84 % erhöhte Rente. Die Differenz zwischen den beiden Beträgen war ab 01.01.1992 als Auffüllbetrag zu leisten. Die so festgestellten Auffüllbeträge wurden für Bezugszeiten bis zum 31.12.1995 in unveränderter Höhe zusätzlich zu der infolge der Rentenanpassungen steigenden SGB VI-Rente gezahlt.

Seit dem 01.01.1996 werden die Auffüllbeträge abgeschmolzen. Sie wurden bei den ersten fünf Anpassungsterminen ab dem 01.01.1996 um ein Fünftel, mindestens um 20,- DM vermindert, wobei der vor der jeweiligen Rentenanpassung zustehende Monatsbetrag der Rente nicht unterschritten werden durfte. Die Berechtigten haben deshalb vielfach trotz Anpassung der SGB VI-Rente keine Erhöhung der monatlich gezahlten Beträge (Summe aus SGB VI-Rente und Auffüllbetrag) erhalten.

Seit der Rentenanpassung zum 01.07.2000 ist ein nach den fünf „Abschmelzungsschritten“ noch verbleibender Auffüllbetrag stets im Umfang der Rentenanpassung abzuschmelzen. Im Ergebnis erhalten die Berechtigten dadurch so lange keine Erhöhung der monatlich gezahlten Rente mehr, bis der Auffüllbetrag vollständig abgeschmolzen ist.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Guten Morgen TysonsMama,

ich habe gestern versucht hierzu was zu finden und bin bei der Deutschen Rentenversicherung gelandet. Deine Erklärung habe ich dort auch so ähnlich gefunden( http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/Sh…)

Ich gehe davon aus, dass dieser Auffüllbetrag bei der DRV - sofern erforderlich - zu beantragen ist. In der Formularübersicht habe ich dort bei den R-Formularen nichts gefunden.

Hast Du Dich denn mit der DRV schon in Verbindung gesetzt? Ich würde einfach mal dort telefonisch nachfragen und ggf. um Übersendung der Antragsunterlagen bitten.

Lieben Gruß

Trillian

Ein Auffüllbetrag ist:

Auffüllbetrag
Zur Zahlung von Auffüllbeträgen kam es bei nach § 307a Abs.
1?3 SGB VI umgewerteten Renten, wenn der Monatsbetrag der
umgewerteten Rente bezogen auf den 31.12.1991 niedriger war
als die zu diesem Zeitpunkt nach dem Recht des
Beitrittsgebiets berechnete und um 6,84 % erhöhte Rente. Die
Differenz zwischen den beiden Beträgen war ab 01.01.1992 als
Auffüllbetrag zu leisten. Die so festgestellten Auffüllbeträge
wurden für Bezugszeiten bis zum 31.12.1995 in unveränderter
Höhe zusätzlich zu der infolge der Rentenanpassungen
steigenden SGB VI-Rente gezahlt.

Seit dem 01.01.1996 werden die Auffüllbeträge abgeschmolzen.
Sie wurden bei den ersten fünf Anpassungsterminen ab dem
01.01.1996 um ein Fünftel, mindestens um 20,- DM vermindert,
wobei der vor der jeweiligen Rentenanpassung zustehende
Monatsbetrag der Rente nicht unterschritten werden durfte. Die
Berechtigten haben deshalb vielfach trotz Anpassung der SGB
VI-Rente keine Erhöhung der monatlich gezahlten Beträge (Summe
aus SGB VI-Rente und Auffüllbetrag) erhalten.

Seit der Rentenanpassung zum 01.07.2000 ist ein nach den fünf
„Abschmelzungsschritten“ noch verbleibender Auffüllbetrag
stets im Umfang der Rentenanpassung abzuschmelzen. Im Ergebnis
erhalten die Berechtigten dadurch so lange keine Erhöhung der
monatlich gezahlten Rente mehr, bis der Auffüllbetrag
vollständig abgeschmolzen ist.

[MOD] Vollzitat entfernt

Hallo!

Den Auffüllbetrag kenne ich, da habe ich im Jahr 1992 sehr viel mit zu tun gehabt. Ich hatte nur nicht vermutet, dass es jetzt noch um eine so weit zurückliegende Sache ging. Dann Sorry für meine nicht hierauf bezogene Antwort.

Jetzt frage ich mich allerdings, warum Du ein Antragsformular für den Auffüllbetrag suchst? Der Auffüllbetrag konnte - wie Du richtig schreibst - nur entstehen, wenn bereits am 31.12.1991 eine Rente der ehemaligen DDR bezogen wurde. War dies der Fall wurde der Auffüllbetrag auch automatisch gewährt, wenn er in Betracht kam. Einer speziellen Antragstellung dafür bedurfte es nicht.

Möchtest Du diesen Auffüllbetrag jetzt, also ca. 16 Jahre später noch beantragen? Sorry, aber so ganz verstehe ich das jetzt nicht. Ein Antragsformular wirst Du hierfür auf keinen Fall finden. Da hilft nur ein formloses Schreiben an den Rentenversicherungsträger.

Nur für den Fall, dass Du jetzt noch eine Rente nach Recht des Beitrittsgebiets berechnet haben möchtest und dazu auf einen Auffüllbetrag hoffst: Für Rentenbeginne ab 01.01.1992 gab es das Rentenüberleitungsgesetz, womit ein Besitzstand für Personen, die am 18.05.1990 im Beitrittsgebiet gewohnt haben, auf die Rentenberechnung der ehemaligen DDR bestand. Dieses Rentenüberleitungsgesetz gibt es aber nicht mehr, d.h. jetzt werden alle Renten ausschließlich nach dem SGB VI berechnet.

Ich hoffe, ich habe Dich diesmal richtig verstanden. :smile:

Gruß,
Robert