Auffüllbetrag zur Berechnung des GKV-Beitrages

Hallo,
Mein Vater (78) kam von einem längeren Auslandsaufenthalt zurück ist nun in der GKV aufgenommen worden.
Er bezieht auch eine kleine Rente von 517,22 Euro.

Bei der Beitragsberechnung zur GKV für 2013 kürzt nun der Rententräge die Hälfte von 14,6% zzgl. den 0,9% von der Rente (42,41 €), sowie den kompletten Pflegevers.Satz 2,05% (10,60 €).

Die GKV ihrerseits möchte auch noch weiteres Geld sehen. Sie möchte noch Beiträge auf einen sogenannten „Auffüllbetrag“ zum Erreichen der Mindestbemessungsgrenze (1/3 der Bezugsgröße der Sozialversicherung West = 2695 / 3 = 898,33 €). Dieser beträgt: 898,33-517,22=381,11 €.

Die Beiträge belaufen sich auf 64,60 (KV 14,9%) und 7,81 (PV 2,05%).

Alles in allem sind also Abzüge und Beiträge für KV+PV von 117,61 € von der Rente zu zahlen, welche sich dadurch auf 399,61 € mindert. Dies ist ein Gesamtbeitrag von 29,4%.

Ist dies so rechtens? Werden Leute mit sehr geringen Renten dafür noch bestraft und müssen höhere Beitragssätze zahlen? Was gibt es für Möglichkeiten? Ein Antrag auf Zahlung eines Zuschusses zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung nach §106 des SGB VI wurde auch abgelehnt, da Krankenversicherungspflicht gegeben sein soll (§106 Abs1 Satz2 SGB VI, bzw. §5 Abs1 Nr1-10,13 SGB V).

Dein Vater ist ja „nur“ freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei wird das GESAMTE Einkommen zur Beitragsbemessung heran gezogen. Zusätzlich gelten Mindestbeiträge.

In diesem speziellen Fall hat er ja auch lange Zeit KEINE Beiträge in die Solidargemeinbschaft gezahlt. Genau das soll ja verhindert werden, dass die „teuren Risiken“ in die GKV zurück kehren, nachdem das ganze Leben lang Beiträge „gespart“ wurden.

Hallo,

vorab noch einige Nachfragen:

von wan bis wann war er im Ausland? Wann wurde der Rentenantrag für diese Rente gestellt? Wurde die Rente auch im Ausland bezogen? War in eineinem EU-Staat? Sonstiges Europa (welcher Staat genau)? Oder ein außereuropäisches Lannd?

Danke.

Gruß

RHW

klingt so als sei es richtig…

ich kann das abschließend nicht beantworten…

aber ich würde mich direkt mit der Kasse in Verbindung setzen und einen Gesprächstermin vereinbaren!!!

MfG