Hallo erstmal,
ich werde mir Mühe geben diese Aufgabe verständlich zu formulieren.
Also, da gibt es erstens ein Franchiseunternehmen.
Sagen wir „Franchise-World“
die vergeben Lizenzen. Ein Geschäftsmann erwirbt solch eine Lizens und richtet mehrere Verkaufsbüros ein. Sagen wir Germany-1, Germany-2, usw.
In diesen Büros beschäftigt er einen Büroleiter und mehrere Freelancer, also MA die für Rechnung Lizenznehmer auf eigene Kosten arbeiten. (Einzige Gegenleistung des Lizensnehmers ist die Nutzung der Software „Franchise-World“) Dafür erhalten sie einen bestimmten Anteil vom Umsatz.
Den Freelancern hat man einen Arbeitsvertrag vorgelegt, den sie abgezeichnet haben. Von diesem Vertrag haben sie aber nie eine
gegengezeichnete Kopie zurückerhalten.
Zweiter Akt:
Nach einer gewissen Zeit sagt unser Franchisenehmer mit den Filialen
Germany-1, -2, -3, usw. wozu Franchisegebühren zahlen - das Geld können wir sparen.
Und macht sich selbständig unter dem Namen „Provinz-Germany“
Filialen und MA erhalten neues Briefpapier und Visitenkarten - das wars.
Aber - neue Firma - neuer Vertrag. Dieser Vertrag ist so katastrophal,
dass ihn niemand akzeptiert und unterschreibt. Dabei bleibt es dann.
Das Geschäft geht trotzdem weiter - Busines as usual eben.
Jetzt kommt der dritte Akt:
Unser Franchisenehmer nimmt einen Büroleiter direkt an. Entweder
sie machen das - oder sie können den Kram alleine weiter machen.
So ist es dann auch gekommen - der Büroleiter sagt „mach ich doch“
Ob das so beabsichtigt gewesen ist? War wohl die falsche Frage zur falschen Zeit.
Folge: Büro bleibt wo es ist - nur der Name ändert sich.
Büroleiter bleibt der selbe und auch die Mitarbeiter bleiben die selben. Es gibt wieder neues Briefpapier, Visitenkarten etc.
Nun die Quizfrage:
Hat überhaupt ein gültiger Arbeits-, Kooperationsvertrag bestanden ?
Können aus dieser Situation Ansprüche des Lizensnehmers aus dem „alten“ Vertrag, der ja nie akzeptiert wurde, geltend gemacht werden ?
Binmal gespannt auf die Antworten
Dafür schon jetzt Danke.
PS.: was nicht unerwähnt bleiben soll - ab wann, oder unter welchen Umständen ist denn ein Freelancer wirklich und in Echt ein Freelancer
wenn er strikte Anweisungen von nur einem Arbeitgeber befolgen muß.
)