Aufgabe Lohnbuchhaltung

Hallo,
ich habe hier mehrere Aufgabe zu lösen, alle so ähnlich wie unten stehende, und weiß leider nicht wie.
Kann mir vielleicht jmd. helfen? Es wäre ja schon mal super, wenn man eine richtig hat. Ihr wisst das doch bestimmt, oder?

Also los:
Der Arbeitnehmer K, Bonn, geb. 10.02.65, verheiratet, 2 Kinder, Mitglied der TKK, bezieht ein lfd. Gehalt von 2950,- EUR.

Herr K erhält im März eine Betriebsprämie für Vorjahre (2007-2009) i. H. v. EUR 3000,-.

An 5 Tagen (2.-6.3.) erhält Herr K im März Kantinenverpflegung gegen eine minimale Zuzahlung von 1,50 EUR/Tag, die von seinem Gehalt einbehalten wird.

Seit Januar 2008 zahlt Herr K in eine Pensionskasse steuerfrei gem. § 3 Nr. 63 EStG ein. Für 2009 beträgt der monatliche Betrag 200 EUR, der je zur Hälfte vom Arbeitgeber durch Zuzahlung und Arbeitnehmer durch Lohnverzicht finanziert wird.

Im Monat März ist Herr K auf einer Dienstreise in Frankreich.
Beginn der Dienstreise Montag, 9.3., 7 Uhr. Nach einigen geschäftlichen Besprechungen erreicht Herr K Paris um 23.30 Uhr. Am Mittwoch startet er in Paris um 15 Uhr und erreicht Bonn um 1 Uhr am Donnerstag.

Der Arbeitgeber überlässt Herrn K einen Firmen-Pkw, den er auch privat sowie für die Fahrten zur 30 km entfernten Wohnung nutzt. Der Listenpreis beträgt 35.785,- EUR.
Vom 16.3.-31.3. ist Herr K nachgewiesen erkrankt. Es gibt keine zu berücksichtigende Vorerkrankung.

Bitte ermitteln Sie das steuer- und sozialversicherungspflichtige Entgelt für den Monat MÄRZ 2009.
Soweit Pauschalierungen möglich sind, greifen Sie auf diese Pauschalierungsmöglichkeiten zurück. In den Monaten Januar-Februar ist ein Arbeitsentgelt i. H. v. jeweils 3000 EUR zu unterstellen. (Märzklausel)

Wäre super, wenn mir mal jmd. die Lösung sagen könnte.

Wäre super, wenn mir mal jmd. die Lösung sagen könnte.

Wie wärs wenn Du erst mal selbst eine Lösung versuchen würdest, und wir Dir dann sagen würden, wo Du richtig und wo Du falsch liegst?

PS: Auszug aus den Forenregeln:

KEINE JOB-ANGEBOTE ODER HAUSAUFGABEN-ERLEDIGUNG

Servus,

folgende Gliederung:

(1) Steuerbrutto - Punkt für Punkt durchgehen, für jeden einzelnen Punkt die Fragen (a) „Erhöhung/Verminderung des Steuerbruttos um welchen Betrag?“ und (b) - falls Erhöhung - „Pauschalierung möglich?“

(2) SV-Brutto - Punkt für Punkt durchgehen, für jeden einzelnen Punkt die Frage „Erhöhung/Verminderung des Steuerbruttos um welchen Betrag?“

Deine Ergebnisse stellst Du bitte hier rein, dann schaunwer mal.

Schöne Grüße

MM

Infos: Arbeitnehmer K, Bonn, geb. 10.02.1965, verheiratet, 2 Kinder, Mitglied der TKK

a) Lfd. Gehalt 2.950,- EUR

b) Er erhält Betriebsprämie für Vorjahre (2007-2009) im März i. H. v. EUR 3.000,-.

Dies stellt eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit dar, die nach der sog. Fünftelregelung versteuert wird.

Die Steuern ermitteln sich wie folgt:

Anwendung der Fünftelregelung
Jahresarbeitslohn ohne sonstigen Bezug (2 x 3.000,- + 10 x 2.950,-) 35.500,- €

  • Betriebsprämie 3.000,- €
    davon 1/5 600,- € 600,- €
    =Jahresarbeitslohn mit sonstigem Bezug 36.100,- €

Lohnsteuer (IV/1) von 36.100,- € ca. 538,16 €
./. Lohnsteuer (IV/1) von 35.500,- € ca. 523,08 €
=Differenz 15,08 €
x 5 = Lohnsteuer auf den tarifbegünstigten sonstigen Bezug 75,40 €

a) Anwendung der Normalbesteuerung von sonstigen Bezügen
Jahresarbeitslohn ohne sonstigen Bezug (2 x 3.000,- + 10 x 2.950,-) 35.500,- €

  • Betriebsprämie 3.000,- € 3.000,- €
    =Jahresarbeitslohn mit sonstigem Bezug 38.500,- €

Lohnsteuer (IV/1) von 38.500,- € ca. 601,66 €
./. Lohnsteuer (IV/1) von 35.500,- € ca. 523,08 €
= Lohnsteuer auf den sonstigen Bezug 78,58 €

Hier kann die Fünftelregelung angewandt werden, da sie nicht zu einer höheren Steuer führt als die Normalbesteuerung.

Es ergeben sich daher folgende Steuern:
Lohnsteuer auf den sonstigen Bezug 75,40 €
Solidaritätszuschlag (5,5 % von 75,40 €) 4,15 €
Kirchensteuer (9% -angenommen- von 75, 40 €) 6,79 €

c) Kantinenverpflegung
6,99 € (1,53 € + 2,73 € + 2,73 €)
./. 1, 50 €
= 5,49 € x 5 Tage = 27, 45 €
–>geldwerter Vorteil

d) Pensionskasse steuerfrei gem. § 3 Nr. 63 EStG, 200,- €, je zur Hälfte vom AG durch Zuzahlung und Arbeitnehmer durch Lohnverzicht
–>wie ist das hier zu berücksichtigen?

e) Dienstreise
Steuerfreie Verpflegungsmehraufwendungen:
12 € für Montag
24 € für Dienstag
24 € für Mittwoch

Sind diese hier überhaupt zu berücksichtigen?

f) Firmen-PKW

Ermittlung des geldwerten Vorteils:
-Privatfahrten 1% von 35.785,- € = 357,85 €
-Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte 0,03 % von 35.785,- € =
10,74 € x 30 km = 322,20 €
geldwerter Vorteil 680,05 €

Was ist mit der Krankheit? Muss diese berücksichtigt werden?

Und ich weiß irgendwie nicht, wie man diese Zahlen miteinander verbindet? Ich will ja die Aufgabe selbst lösen, aber ich kriege es leider nicht ganz hin. Vielleicht helfen mir best. §§ weiter???

Also noch mal…

Bruttoarbeitslohn 2.950,- €

  • 27,45 € Kantine
  • 100,00 € Pension steuerfrei
  • 60,00 € Verpflegungsmehraufw., die pauschal versteuert werden
  • 680,05 € geldwerter Vorteil PKW
    Gesamtbrutto 3.817,50 €
    Steuerbrutto 3.717,50 €
    SV-Brutto 3.657,50 €

Stimmt das so? Aber jetzt weiß ich immer noch nicht, wie das mit der Krankheit zu berücksichtigen ist.

Und ich würde noch 600,00 € aus der Betriebsprämie hinzurechnen, die ebenfalls pauschal versteuert werden. Für das SV-Brutto würde ich dann diese ebenfalls hinzurechnen, wobei die Beitragsbemessungsgrenze in 2009 für die KV/PV i.H.v. 3.675,- € überschritten wird und hier dann nur diese heranzuziehen wären. Oder?