Aufgabe Selbstständigkeit >PKV und GKV versichert?

Wenn Person A gibt seine Selbstständigkeit auf.

Er reicht seiner PKV die Gewerbeabmeldung und einen Pflichtversicherungsnachweis bei der ges. KV ein. Da durch irgendwelche Gründe die Post nicht geöffnet wird, übersieht Person A die Schreiben der PKV, dass er eine schriftliche Kündigung einreichen soll.

Es läuft also die PKV weiter und das obwohl Person A auch bei der GKV versichert ist und Beiträge abgeführt werden. Ist das so rechtens? Wer müßte im Schadensfall zahlen? Hat man rückwirkend Sonderkündigungsrecht?

Danke für eure Mühe im Voraus!

Hallo, wie lange liegt das schon zurück ?

3 Monate muss die PKV rückwirkend rauslassen, danach nur noch zum aktuellen Monatsende.

Gruss

Barmer

August

3 Monate ist ja schon mal was, kann man das irgendwo nachlesen? Ich denke man müßte in so einem Fall der PKV schon genaue Fakten liefern.

Aber schonmal vielen Dank!!!

Hallo,
natürlich kann man das nachlesen:
http://www.pkv.de/recht/musterbedingungen/mb_kk_2009…
Es greift §13(3). Bitte bedenken: Sind seit Eintritt der Versicherungs-
pflicht 3 Monate abgelaufen - ist Kündigung nur zum folgenden Monatsersten möglich (Barmer wies bereits darauf hin).
Gruß J.K.

Also wäre man in diesem Fall bei der PKV und bei der GKV versichert? Ist das nicht eine Doppelversicherung? Muß dann nicht die neu abgeschlossene (GKV) die Beiträge zurück erstatten?

Es kann doch nicht rechtens sein bei zwei Krankenversicherungen versichert zu sein und Beiträge zahlen zu müssen. Was ist im Schadensfall, wer müßte zahlen und warum der andere nicht?

Fragen über Fragen :wink:

Hallo

Also wäre man in diesem Fall bei der PKV und bei der GKV
versichert? Ist das nicht eine Doppelversicherung?

Ja.

Muß dann
nicht die neu abgeschlossene (GKV) die Beiträge zurück
erstatten?

Nein.

Es kann doch nicht rechtens sein bei zwei
Krankenversicherungen versichert zu sein und Beiträge zahlen
zu müssen. Was ist im Schadensfall, wer müßte zahlen und warum
der andere nicht?

Warum soll das nicht rechtens sein? Wir leben in einem sehr toleranten Staat! Zahlen müssten ggf. beide - aber nie mehr als insgesamt 100% der Gesamtkosten (Bereicherungsverbot).
Gruß J.K.

Warum soll das nicht rechtens sein? Wir leben in einem sehr
toleranten Staat! Zahlen müssten ggf. beide - aber nie mehr
als insgesamt 100% der Gesamtkosten (Bereicherungsverbot).
Gruß J.K.

Aber 200% der erforderlichen Beiträge bekommen die Kassen, da gilt das Bereicherungsverbot nicht. Schon echt krank die Gesetze in unserem Staat!

Vielen Dank für eure Hilfe!

Warum soll das nicht rechtens sein? Wir leben in einem sehr
toleranten Staat! Zahlen müssten ggf. beide - aber nie mehr
als insgesamt 100% der Gesamtkosten (Bereicherungsverbot).
Gruß J.K.

Aber 200% der erforderlichen Beiträge bekommen die Kassen, da
gilt das Bereicherungsverbot nicht. Schon echt krank die
Gesetze in unserem Staat!

man sollte sich die Frage stellen, wer den Fehler gemacht hat!

Gruß Merger

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