Guten Tag,
Guten Tag, als angehender Jura-Student mache ich im Moment einige alte Aufgaben meiner ehemaligen Lehrerin in Wirtschaft und Recht zur Vorbereitung durch und bin auf eine sehr interessante Aufgabe gestoßen, bei deren Antwort ich mir nicht sicher bin.
Der Großvater verfügt, dass nach seinem Tod die Tochter X sein Haus erbt. X hat 1 Kind im Alter von 10 (Y) und 3 Kinder (K)im Alter von 17 Jahren. Zum 21. Geburtstag von K soll das Haus laut Testament zu gleichen Teilen an alle vier Kinder weitervererbt werden, X ist laut Testament also nur für 4 Jahre Erbin. K stehen nun aber vor dem Problem, dass sie, sofern sie das Erbe annehmen, für das Studium kein BAföG mehr erhalten würden, da sie über ein zu großes Vermögen verfügen. X würde als Eigentümerin die Mieteinnahmen des Hauses für eine Studienunterstützung der Kinder zusätzlich zum BAföG verwenden. Lehnen diese aber das Erbe ab, ergibt sich ein Vorteil für X, also die Eltern von Y und K, weswegen das Vormundschaftsgericht zuständig wäre. Dieses entscheidet grundsätzlich zum objektiven Vorteil des Minderjährigen, weswegen ein Ablehnen von Y nicht möglich ist. Wie können K nun vorgehen, um weiterhin Anspuch auf BAföG zu haben, während ihnen X von den Mieteinnahmen einen Unterhaltszuschuss auszahlen kann?