Aufgabebilanz brauch ich das wenn ich Kleinunternehmen abmelde ?

Hallo,
mein Bruder und ich haben heute unser Nebengewerbe (Kleinunternehmen) abgemeldet.
Unser kleiner Betrieb war schlicht und einfach Unrentabel wir haben im Jahr 2013 ein minus von 1698,- Euro erziehlt und 2014 sogar minus 3864,- Euro und da uns seit 01.01.2015 die Aufträge ausbleiben haben wir uns heute Entschlossen dem Elend ein Ende zu machen und abzumelden.
Nun unsere Frage müssen wir dem Finanzamt gegenüber eine Aufgabebilanz erteilen ??
Wir hatten eine GdbR und haben jährlich eine EÜR erstellt und zusammen mit der Gewerbe und der privaten Einkommenssteuer abgegeben. Wir mussten in den 3 Jahren Existenz des Betriebes nie Vorsteuer oder dergleichen Zahlen bzw anmelden.
Jetzt nach Aufgabe des Betriebes haben wir keine ausstehenden Zahlungen oder Verbindlichkeiten gegenüber dritten. Das angeschaffte Firmeninventar (Werkzeuge) beläuft sich auf 1500,- (Neupreis) für die gesamte Betriebszeit hiervon wurde auch nie etwas abgeschrieben da wir ja nie etwas Verdient hatten als Plus.
Ist es nun überhaupt notwendig dies anzugeben beim Finanzamt da der Betrag des in den Privatbesitz übergehenden Inventars ja so gering ist ?? Zudem müssen wir für die Zeit von 01.01.2015 bis heute 19.02.2015 noch Miete für die Gewerberäume ind höhe von 250,- pro Monat zahlen und der Vertrag ist noch nicht gekündigt. Ebenso fallen für den Zeitraum noch Müllgebühren, HWK beitrag , Strom usw an .
Wie und was müssen wir jetzt tun gegenüber dem Finanzamt und wie lange haben wir Zeit dafür ??
Danke im Vorraus
Lg

Hallo,

was soll denn dieser Satz bedeuten: Wir mussten in den 3 Jahren Existenz des Betriebes nie Vorsteuer oder dergleichen Zahlen bzw anmelden??

Soll das heißen, dass in den letzten 3 Jahren keine Steuererklärungen an das FA eingereicht wurden oder bezieht sich dies nur darauf, dass keine Steuern bezahlt wurden?

Wenn in 2015 das Gewerbe abgemeldet wurde, wird dies mit der Steuererklärung in 2016 vermerkt; das FA wird über die Gewerbeabmeldung durch das Gewerbeamt informiert.

lG

Guggugs,

Vorsteuer ist die abziehbare Umsatzsteuer aus Rechnungen von anderen Unternehmern.

Sie wird in Umsatzsteuer-Voranmeldungen angemeldet.

Diese werden deswegen öfter mal irrtümlich als „Vorsteueranmeldungen“ bezeichnet.

Kleinunternehmer gem. § 19 Abs 1 UStG brauchen keine USt-Voranmeldungen abzugeben.

Jetzt besser?

  • Ach ja, bevor ichs vergesse: Weißt Du auch was zur vorgelegten Frage zu sagen?

Schöne Grüße

MM

Gebrauchsanweisung Forum
Servus,

Deine Frage ist an sich nicht besonders schwer zu beantworten, betrifft aber den Umgang mit dem FA und damit Steuerrecht. Sie wird in diesem Brett gelöscht werden, weil hier im Forum keine Fragen zu Recht und Steuern im konkreten, persönlichen Einzelfall beantwortet werden dürfen.

Bevor Du noch mehr seltsame Kommentare bekommst, setze die Frage bitte ins Brett „Steuern“ und beachte dabei unbedingt FAQ:1129. ist gar nicht schwer, sowas neutral, unpersönlich zu formulieren.

Schöne Grüße

MM