Hallo!
Angenommen der laufende Gewinn eines Geschäftsjahres ist negativ und das Gewerbe wurde Mitte des Jahres abgemeldet. Alle Anlagegüter wurden zum Buchwert entnommen und es gab keinen Veräußerungspreis. Somit müsste der Aufgabegewinn 0 € betragen. Hier müsste sich doch der vortragsfähige Gewerbeverlust dennoch um den laufenden Verlust dieses Jahres erhöhen?