Aufgabegewinn+volle Erwerbsminderungsrente

Es geht um den Ausstieg eines Gesellschafters bei einer GdbR. Dieser ist 45 Jahre alt und bezieht eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Durch den Ausstieg entsteht für ihn ein Aufgabegewinn. Ist dieser für die Deutsche Rentenversicherung (DRV) relevant? Wird dann die Rente gekürzt? Oder zählt für die Rentenversicherung nur der „normale“ Gewinn?

Das weiss ich nicht,tut mir leid

Guten Tag,

bei jeglichen Einkünften durch Erwerbstätigkeit ist die DRV hierüber zu unterrichten.
Aufgabegewinne sind meines Wissens ganz normale steuer- und sozialversicherungspflichtige Einkünfte und somit meldepflichtig.

Bei Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt die Hinzuverdienstgrenze i. d. R. 400,-- €. Alles was darüber hinaus geht, wird von den Rentenzahlungen abgezogen.
Ein „Trick“ wäre, den Aufgabegewinn ggf. nicht in einer Summe, sondern über Monate hinweg verteilt zu erhalten.
Selbstverständlich müsste auch dann die DRV über die Einkünfte unterrichtet werden, jedoch sind die Beträge unterhalb der Hinzuverdienstgrenze nicht „rentenschädlich“, wie es so schön heisst.

Freundliche Grüße
MG