Aufgaben Amtsgerichtsrat 1933

Hallo,

ich wüsste gerne, was für Aufgaben ein Amtsgerichtsrat und ein Referent so um 1933 hatten. Beide Personen hatten Doktortitel, von daher müssten sie schon etwas höheres gewesen sein, aber was…?

Vielen Dank

Felix

Hallo !

Referént (lat.), soviel wie ð Berichterstatter (s. d.). Als R. wird auch das Mitglied eines Kollegiums bezeichnet, das mit der Besorgung gewisser Angelegenheiten und mit dem Vortrag darüber im Kollegium betraut ist. In diesem Sinne wird der sogen. R. auch manchmal als Dezernent oder Respizient bezeichnet. Vgl. auch Referat und Relation.

[Lexikon: Referént. Meyers Großes Konversations-Lexikon (1905), S. 162624
(vgl. Meyer Bd. 16, S. 686 ff.)]

Der Amtsgerichtsrat ist ein Amtsrichter. Amtsgerichtsrat ist dein Titel.

mfgConrad