Guten Tag und hallo,
kann mir jemand sagen ob zahlungsrückforderungen vom empfangsberechtigten wegen androhender dienstaufsichtbeschwerde vom nicht-empfangsberechtigten aufgabe des gehobenen dienstes oder des mittleren dienstes ist. das geld soll vom emfangsberechtigten wieder zurückgeholt werden und an den zweckgebundenen gezahlt werden ohne dass eine entsprechende einwilligung vorliegt. Wessen Aufgabe ist es nun, die des geh.oder des mittleren dienstes.
vielen lieben dank
SU
Hallo,
da können wir leider nicht helfen, da unser Spezialgebiet
die „Erstellung von Ruhegehaltsberechnungen“ ist.
Viele Weihnachtliche Grüesse
Manfred Ruhnau
Beamten Finanz &
Service Dienst
Pardon für die Leermeldung 1
Zur Sache:
Bin ÖSI; bei uns gilt im öffentlichen Dienst die Arbeitsplatzbeschereibung.
Wer was an welchem Arbeitsplatz darf oder nicht wird in der Arbeitsplatzbeschreibung und in der Geschäftseinteilung geregelt.
Es gilt das Prinzip: Der/die Bürgerin soll sich auf die Äußerung der Behörde verlassen können.
Leider gilt in Deinem Fall: Wenn die Behörde (in Person eines „Organwalters“) geirrt hat, ist das Amts- oder Organhaftungsgesezt heranzuziehen…
d.h. Du mußt die Republik klagen … 
Als Privatperson wirst Du wohl Rechtsbeistand brauchen 
Aufmunternde Grüße aus Wien