Aufgaben bei Vereinsgründung und -eintragung?

Hallo,

sieben Personen möchten einen Verein gründen und als e. V. im Vereinsregister eintragen lassen. Es gibt bereits eine Satzung.

Gewählt wurden in der Mitgliederversammlung ein Vorstandsmitglied

Da keine Mitgliedsbeiträge erhoben werden, wurde von der Wahl eines Schatzmeisters und von Kassenprüfern abgesehen. Das ist doch korrekt?

Auch wurden keine weiteren „Organe“ gewählt. Ist doch auch korrekt?

In der Satzung sind unter dem letzten Punkt die sieben Gründungsmitglieder erwähnt. Auch korrekt?

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des § 52 Abs. 2 AO.

Jetzt liegt dem Verein die Anmeldung für das Amtsgericht zwecks Eintragung in das Vereinsregister vor. Dieser Anmeldung soll die Satzung in Kopie und die Kopie des Protokolls über die Wahl des vertretungsberechtigten Vorstands beigefügt werden. Jetzt gibt es aber über die Wahl kein Protokoll. Wie sieht ein solches Protokoll aus?

Auf der Anmeldung steht auch, dass so viele Vostandsmitglieder diese Anmeldung unterschreiben müssen, wie zur Vertretung des Vereins erforderlich sind. Dies muss entweder vom Notar oder dem Ortsgericht beglaubigt werden. In dem Fall genügt dann ja nur die eine Unterschrift vom ersten Vorsitzenden?

Jetzt sind ja die Vereinsmitglieder in der Satzun namentlich erwähnt. Müssen diese auch noch irgendwo unterschreiben?

Danke + Grüße

Salud

Guten Tag,
die sieben Mitglieder sind die Gründungsmitglieder.
Diese wählen aus ihrer Mitte einen 1. Vorsitzenden, seinen Stellvertreter und einen Kassierer.

Der Verein gibt sich eine Satzung (ev. Mustersatzung verwenden).

Die Anmeldung ins vereinsregister kann formlos erfolgen.
Beim Notar nur die Unterschriften des 1. u. 2. Vorsitzenden beglaubigen lassen, das ist viel billiger.

Wenn die Satzung nicht in Ordnung ist, wird sich das Registergericht schon melden.

Ist der Verein eingetragen als e.V. kann über den nächsten Schritt „Gemeinnützigkeit“ nachgedacht werden.

Die Gemeinnützigkeit und damit eine gewisse Steuerbefreiung wird nur genehmigt wenn der Vereinszweck der allgemeinheit oder einem Teil davon zugute kommt.

Ist das Gründungsprotokoll nicht vorhanden, schreibt eins im Nachhinein nach Gedächtnis und lasst alle 7 Mitglieder unterschreiben.

Sind noch Fragen, so bitte melden.

Gruß von der Ostsee

Hallo,

also auf jeden Fall einen zweiten Vorsitzenden und auch einen Kassierer wählen, obwohl es keine Beiträge gibt? Ich dachte, ein Vorstandsmitglied reicht aus.

Wegen der Gemeinnützigkeit: Dann muss in der Satzung noch gar nichts stehen, wie "1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des § 52
Abs. 2 AO.?

Danke nochmals.

Grüße

Salud

Hallo,

also auf jeden Fall einen zweiten Vorsitzenden und auch einen
Kassierer wählen, obwohl es keine Beiträge gibt? Ich dachte,
ein Vorstandsmitglied reicht aus.

Hier:
http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm
steht, dass es keine Pflicht ist, Kassenwart oder mehrere Vorstandsmitglieder zu haben.

Aus praktischen Gründen empfiehlt sich aber eine zweite vertretungsberechtigte Person, denn was passiert, wenn der Vorsitzende=Vorstand ausfällt, aus welchen Gründen auch immer?

Beatrix

1 „Gefällt mir“

Hallo,

wenn der Verein nur ein Vorstandsmitglied hat ist das vereinsrechtlich voll in Ordnung, ob auf Dauer auch praktikabel sei dahingestellt.

Es ist dringend anzuraten die Satzung zum Muss und Soll Inhalt zu überprüfen. ich rate zu einem Termin beim Rechtspfleger des Vereinsregistergerichts. Das Querlesen dauert keine 5 Minuten und erspart hinterher jedem der Beteiligten jede Menge Zeit und Arbeit.

Wenn ihr keine Mitgliedsbeiträge erhebt, muss dies in der Satzung verankerts sein!

Auch sollte die Frage der Gemeinnützigkeit noch vor Anmeldung des Vereins geklärt werden, da das Finanzamt genaue Vorstellungen hat und zumindest im § Zweck… und § Beensigung des Vereins ein bestimmte Formulierungen enthalten sein muss. Wenn dies nachträglich erfolg,t ist das eine Satzungsänderung. Die bedarf einer Mitgliederversammlung, Protokoll, Beschluss, Anmeldung zum Register. Kostet wieder Zeit und Geld.

Über die Gründungsversammlung ist ein Protokoll anzufertigen aus der sich die Gründung des Vereins, der Beschluss der Satzung und die Wahl des Vorstandes (regelmäßig in Einzelwahl) ergeben muss. In eurem Falll halt aus dem Gedächtnis… Im Netz finden sich da eigentlich gute Muster.

Wenn dann die Satzung auf Vordermann ist und das Protokoll korrekt erstellt wurde, ist der Verein zum Register anzumelden Die Unterschrift des Vorstandes beglaubigt der Notar oder wie du schon geschrieben hast das Ortsgericht (ich bermute mal du kommst aus Hessen).

Dann sollte alles klar gehen.

ml.