Aufgaben des Aufsichtsrat bzw. was darf er nicht?

Hi zusammen,

wo ist denn exakt definiert, was der Aufsichtrat einer Aktiengesellschaft exakt für Aufgaben hat und was er nicht darf?

Hintergrund:
Ich war mir bisher immer sicher zu wissen, der AR darf sich nicht in das operative Geschäft einmischen, er darf sich nicht Zutritt zu sämtlichen DV-Systemen verschaffen etc. Sondern er darf nur über den Vorstand agieren.

Allerdings hab ich z.B. im Aktiengesetz nichts konkretes hierzu gefunden, auch in verschiedenen AG-Satzungen war dies nicht definiert.

Kennt Ihr evtl. eine Quelle, wo die Aufgaben(abgrenzung) definiert ist und worauf man sich berufen kann?

Danke schon im Voraus!

Grüße,
Bob

hi,

§ 111 AktG sagt es deutlich, wie dies auszulegen ist, liest du am besten in einem kommentar nach.

gruss vom

showbee