Hi zusammen,
wo ist denn exakt definiert, was der Aufsichtrat einer Aktiengesellschaft exakt für Aufgaben hat und was er nicht darf?
Hintergrund:
Ich war mir bisher immer sicher zu wissen, der AR darf sich nicht in das operative Geschäft einmischen, er darf sich nicht Zutritt zu sämtlichen DV-Systemen verschaffen etc. Sondern er darf nur über den Vorstand agieren.
Allerdings hab ich z.B. im Aktiengesetz nichts konkretes hierzu gefunden, auch in verschiedenen AG-Satzungen war dies nicht definiert.
Kennt Ihr evtl. eine Quelle, wo die Aufgaben(abgrenzung) definiert ist und worauf man sich berufen kann?
Danke schon im Voraus!
Grüße,
Bob