Aufgaben des Verkäufers

Hallo,

versuchen wir es noch einmal:

Angenommen jemand möchte sein Elternhaus in mehrere Eigentumswohnungen aufteilen, wo kann man nachlesen, was der zukünftige Verkäufer installieren muss, damit er es verkaufen kann?
Wenn einer einen LINK kennt, oder ein GESETZ, GESETZESBLATT oder ein BUCH, wäre es sehr nett, dies zu nennen.

Danke!

Michael

Hallo!

Das Gesetz nennt sich überraschenderweise Wohnungseigentumsgesetz und die Bücher, die es darüber gibt, heißen ganz ähnlich. Praktische Tipps gibt es von einem Notar, dessen Hilfe man für die Teilungserklärung ohnehin zwingend benötigt.

Moin,

das war wirklich überraschend. Aber mal Spaß beiseite, gefunden habe ich das natürlich auch schon. Es geht aber nicht um die Teilungserklärung, sondern die Vorschriften davor. In dem Gesetzestext finde ich keine Hinweise, was schon gemacht worden sein muss.
Aber da wir in Deutschland leben, hatte ich gedacht, dass solche Dinge wirklich ordentlich geregelt sind.

Na, dann werde ich mich mal an Haus & Grund wenden oder an unseren Notar.
Trotzdem danke.

Michael

Hallo!

Angenommen jemand möchte sein Elternhaus in mehrere
Eigentumswohnungen aufteilen, wo kann man nachlesen, was der
zukünftige Verkäufer installieren muss…

Beim Stichwort Installation fällt mir ein:

  • Trennung der E-Installation
  • separate Verbrauchserfassung für jede Wohnung für Wasser, Warmwasser und Gas
  • Heizung: separate Verbrauchserfassung mit Wärmemengenzählern
  • Antennen- bzw. Kabelanschlüüse sowie Telekommunikation für jede Wohnung
  • die Mindestbreiten von Verkehrswegen und Treppen eines Mehrfamilienhauses sind u. U. größer als beim Einfamilienhaus -> klären
  • Zu jeder Wohnung gehört m. W. ein separater Abstell- bzw. Kellerraum
  • Briefkasten-, Klingel- und Sprechanlage
  • Lüftungs-, Brandschutz- und Rauchmeldeeinrichtungen
  • Nachweise für Wärme- und Schallschutz
  • Barrierefreiheit (ist ab einer bestimmten Anzahl von Wohnungen im Gebäude verpflichtend, siehe Landesbauordnung)
  • Kfz-Stellplätze
  • die Umnutzung zum Mehrfamilienhaus ist vermutlich genehmigungspflichtig.
    Das nur als kleine Stichpunktesammlung. Geeignete Ansprechpartner sind sicherlich Haus & Grund sowie für die Teilungserklärung ein Notar. Darüber hinaus sollte sich ein Architekt/Bau-Ing./Statiker die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort ansehen.

Gruß
Wolfgang

Hallo Michael,

das war wirklich überraschend. Aber mal Spaß beiseite,
gefunden habe ich das natürlich auch schon. Es geht aber nicht
um die Teilungserklärung, sondern die Vorschriften davor.

Das Stichwort heißt http://de.wikipedia.org/wiki/Abgeschlossenheitsbesch…

Das geht der Teilung voraus.

Gruß, Karin