Hallo,
gerne hätte ich mal gewußt, welche Aufgaben eigentlich ein Generalstaatsanwalt hat.
Mir ist bekannt, daß vom Generalstaatsanwalt selten eine angefochtene Beschwerde der Einstellung eines Ermittlungsverfahrens als begründet anerkannt wird. Selten, daß hier dem Beschwerdeführer Recht gegeben wird.
Dürfte dies eventuell mit den Weisungen des Justizministeriums zusammen hängen? Hat die Staatsanwaltschaft die Entscheidungsmacht über eine Bestrafung oder eine Nichtbestrafung ? Soll hier durch Staatsanwälte Rücksichtnahme auf einen bestimmten Personenkreis genommen werden ??
MfG
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Juristen sind schlauere Menschen.
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Juristen sind noch schlauere Menschen, wenn sie
die Befähigung zum Richteramt haben (wie Staatsanwälte). -
Es wird schon als Frechheit empfunden, wenn Du gegen
eine Entscheidung Deiner StA angehst. Auf den Inhalt
kommts schon gar nicht mehr an. -
Da brauch ein JM keine Weisung mehr geben.
Ein Rechtsanwälte (PLURAL) über die Richter am
Oberlandesgericht Schleswig :
Die sind doch alle Lebensunfähig. Wenn die sich
durch Arbeit selbst ernähren müssten, würden
die alle verhungern.
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