Aufgaben eines Maklers

Hallo,
welche Pflichten hat ein Makler bei einem „qualifizierten Alleinauftrag“ bzw.
welche Rechte hat der AG, wenn der Makler seinen zugesagten Vereinbarungen (Nachweise über Aktivitäten etc.) nicht nachkommt?

Mir ist klar, dass ein Makler keinen Käufer „herzaubern“ kann.
Er sollte sich doch zumindest an seine Zusagen halten (Wohnung in div. Internet-Platformen stellen, Annoncen schalten…)
Durch Erteilung des Alleinauftrages (läuft noch bis Juni) sind uns nun die Hände gebunden selbst aktiv zu werden. Und der Makler macht NICHTS !

In welchem Fall können wir den Vertrag fristlos kündigen. Im Vertrag steht hierüber leider nichts…

Vielen Dank für zahlreiche Antworten

Chrisma

Hallo,

keiner aus dem Forum kennt den Vertrag ausser Du und der Makler. Wie soll hier jemand einen Tipp geben?

„Schlechte“ Verträge kann man nur mit viel Kraft oder Geld in „gute“ Vertrage wandeln.

Christian

Nachtrag - Vertragsauszug
Im Maklerauftrag, der nur aus 1 Seite besteht,
steht neben Vermittler und Auftraggeber,
das Objekt mit der vereinbarten Verkaufssumme.
Die Laufzeit ist begrenzt bis 14.06.06 ohne Verlängerung.
Die Auftragsart ist ein "Qualifizierter Alleinauftrag
(d.h. alle Interessenten müssen dem Makler gemeldet werden).
Ort, Datum, Unterschrift.

Nachmals meine Frage:
Wann kann ich dem Makler den Alleinauftrag entziehen?

Hallo erst einmal,

Nachmals meine Frage:
Wann kann ich dem Makler den Alleinauftrag entziehen?

Immer, wenn Du den etwaigen Schadenersatzanspruch des Maklers tragen kannst.

Weise nach das der Makler sich pflichtwidrig verhält. Dann geht es besser.

Christian

Weise nach das der Makler sich pflichtwidrig verhält. Dann
geht es besser.

Christian

Hallo Christian,
wenn ich Chrismas Frage richtig verstanden habe, geht es darum wann verhält sich ein Makler pflichtwiedrig bzw. was sind im einzelnen die Pflichten eines Immobilienmaklers dem ein Alleinauftrag für den Verkauf eines Objektes übertragen wurde.

Leider kann ich die Frage auch nicht beantworten
Tschüß Mike

Hallo,

es gibt kein Regelwerk hierzu. Wenn man so etwas im Vertrag nicht niederschreibt, hat man mit den bekannten Zitronen gehandelt!

Noch eine persönliche Anmerkung: Ich habe früher bei einem Bauträger gearbeitet. Die Vertriebssteuerung war eine knüppelharte Angelegeneheit. Die Makler mussten wöchentlich bei mir antreten und ihre Leistung darstellen. Da wird beschissen und betrogen das sich die Balken biegen. Das Telefonbuch abtippen als Kundennachweis ist da nur eine Möglichkeit.

Christian

Hallo,
welche Pflichten hat ein Makler bei einem „qualifizierten
Alleinauftrag“ bzw.

hallo, bin selber Makler. Bei einem Aklleinauftrag erbringe ich als Gegenleistung die Ausnutzung sämtlicher sich ergebender Abschlusschancen. Wenn der Makler nichts tut, würde ich ihn abmahnen.

welche Rechte hat der AG, wenn der Makler seinen zugesagten
Vereinbarungen (Nachweise über Aktivitäten etc.) nicht
nachkommt?

Mir ist klar, dass ein Makler keinen Käufer „herzaubern“ kann.
Er sollte sich doch zumindest an seine Zusagen halten (Wohnung
in div. Internet-Platformen stellen, Annoncen schalten…)
Durch Erteilung des Alleinauftrages (läuft noch bis Juni) sind
uns nun die Hände gebunden selbst aktiv zu werden. Und der
Makler macht NICHTS !

In welchem Fall können wir den Vertrag fristlos kündigen. Im
Vertrag steht hierüber leider nichts…

Vielen Dank für zahlreiche Antworten

Chrisma