Hallo zusammen,
der Kassenprüfer im Verein überprüft zwar die Bargeldgeschäfte etc., aber ist es auch seine Aufgabe den Kassenwart in der Art zu überprüfen, dass geprüft wird, ob nicht Privates über den Verein eingekauft und verbucht wurde? Gehen wir davon aus, dass in der Satzung nichts diesbezüglich geregelt ist.
Vielen Dank im voraus,
Feivel
Servus,
Hier ist ein übersichtlicher Beitrag vom IWW zu der Chose:
http://www.iww.de/vb/archiv/praxis-informationen-zu-…
Im gegebenen Zusammenhang ist es für den Kassenprüfer jedenfalls nützlich, wenn er in seinem Bericht erwähnt, wie und in welchem Umfang er potenzielle Verwendung von Mitteln für andere Zwecke als die des Vereins geprüft hat - z.B. alle Belege zu Ausgabenkonten, deren Bezeichnungen mit „Sonstige“ anfangen; alle Nachweise zu Aufwandsentschädigungen und Auslagenersatz; im übrigen einzelne Stichproben.
Schöne Grüße
MM
Hallo
Aufgaben des Kassenprüfers:
- Alle Belege verhanden?
- rechnerisch richtig?
- satzungsgemäße Verwendung?
der Kassenprüfer im Verein überprüft zwar die Bargeldgeschäfte
etc.
alle Geschäfte!
aber ist es auch seine Aufgabe den Kassenwart in der Art
zu überprüfen, dass geprüft wird, ob nicht Privates über den
Verein eingekauft und verbucht wurde?
satzungsgemäße Verwendung
Ja
Gehen wir davon aus,
dass in der Satzung nichts diesbezüglich geregelt ist.
Diese Teilfrage ist missverständlich.
§2 Vereinszweck, Geschäftsordnung
MfG Frank