Aufgaben/Tätigkeiten

Hallo Experten!

Bitte entschuldigt, wenn ich Euch zu sehr auf dem Nerv gehe!!! sorry!

Wie Ihr schon wißt, habe ich kein Arbeitszeugnis und meine letzten zwei Firmen gibt es nicht mehr.

Ich habe mir deshalb überlegt, ich kann mir selbst (bitte nicht wörtlich nehmen, weiter lesen! -Danke!) einen Arbeitszeugnis schreiben. Und zwar der, wo keine Angaben gemacht werden, wie meine Leistungen waren, sondern nur „harte Tatsachen“ aufgelistet werden. Dazu zählen unbedingt meine Tätigkeit-Schwerpünkte. Und dann, statt Unterschrift schreibe ich einen kurzen Satz weshalb eben diesen fehlt.

Jemand hat mir neulich diesen Vorschlag gemacht…

Und jetzt die Frage an Euch:
Wo bzw. wie kriege ich im Web eine Liste wo diese Aufgaben geschrieben sind? Es handelt sich um häusliche Krankenpflege bzw. Gemeindestation bzw. Mobiler Pflegedienst,…

Im voraus, für Euren Ideen und Anregungen vielen herzlichen dank!

Schönen Gruß aus veregneten Nürnberg!
Helena

Schönen Gruß ins veregnete Nürnbergan
Helena

Vor dem Arbeitsgericht Detmold stritten die Parteien um ein
Arbeitszeugnis. Der Arbeitgeber weigerte sich mit dem Hinweis,
es habe kein Arbeitsverhältnis bestanden, weil ja auch kein
Lohn gezahlt worden sei…im übrigen sei die Firma in
Insolvenz und der Abwickler sei nicht er, sondern eine
beteiligtze Holding !
Platsch !
Auf Deutsch : sehr viel Palver um ein Stück
Papier !

So : und nun :

Der Mandant schreibt nun ohne seinen beauftragten
Anwalt vorher zu fragen folgendes an
das Arbeitsgericht :
a. er schreibe sich sein zeugnis nun selber,
b. werde rückwirkend seine Ehefrau als Putzfrau für
die ehemalige Firma einstellen,
c. diese Putzfrau lasse er das Zeugnis rückwirkend
unterschreiben,
d. danach werde er die Putzfrau wieder entlassen,
rückwirkend.
Die Gründe :
Der Chef habe ihm seinerzeigt gesagt, wenn er einen Zettel
brauche, solle er sich den selber malen und von der Putzfrau
unterschreiben lassen. Ihm, dem Chef sei das egal !

Das Arbeitsgericht hat die Sache
damit für erledigt erklärt, der
nunmehr tobende Ex-Chef hatte
nicht einmal mehr die Chance dagegen
einen Schriftsatz abzulassen.

Die vom Ex-Arbeitgeber eingeschaltete Staatsanwaltschaft
stellte die Verfahren ein. Vorwurf : Diebstahl von Firmen-
eigentum, nämlich der Briefbögen. Und : Urkundenfälschung,
in dem die „falsche Putzfrau“ eine „falsche Urkunde“
unterschrieben habe.
Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass „sich aus dem
zeugnis“ ergebe, dass der Ex-Mitarbeiter legalen Zugang
zu diesen Papieren hatte und diese auch zu Hause nutzen
durfte.


Aus dem Leitfaden für junge Volljuristen ergibt sich
folgender Gedanke :
Ihre Vergangenheit können Sie nicht mehr ändern !
Wie Sie diese Vergangenheit schildern liegt in
Ihren Händen !

_____________________________________________________

Lange Rede kurzer Sinn :

Nach den oben geschilderten Fällen kannst Du Dir in Ruhe
die zeugnisse so zusammen basteln, wie Du sie gern
hättest.
Ich denke, Dein damaliger Chef hätte Dir diese zeugnisse
auch gegeben. Du malst Dir also etwas, was auf das Du
einen Anspruch hast. Dass Dein Ex-Chef nun weg ist,
liegt doch nicht an Dir - oder ?

Hi !

Ich hatte die ersten Postings nicht mitbekommen, aber ist es wirklich absolut notwendig, ein Arbeitszeugnis vorzulegen? Läßt sich denn nicht argumentieren, „man hat keins, weil der Arbeitgeber pleite ist“?

Sorry, aber das mit dem selberschreiben finde ich keine saubere Lösung. Es sei denn der Insolvenzabwickler würde das bescheinigen.

BARUL76

Vielen herzlichen Dank, Barul u. Lambert owT Gruß
Vielen
herzlichen
Dank!

Hi Lambert!

Bei mir ist es offensichtlich wesentlich leichter gefallen…

Meine 1. Firma (bis zur Schwangerschaft allerdings ungekündigt) hat angeblich alle Akten an Firma 2. weiter gegeben. Firma 1 ist vom Boden verschluckt worden und nicht mehr auffindbar.

Firma 2 (von Ende der Mutterschutz bis jetzt -ebenfalls ungekündigt, wenn auch keine einzige Minute dort was geleistet) ist ebenfalls wie vom Boden verschluckt. Angeblich hat Firma 2 schon damals, meine Akte un vollständig von Firma 1 übernommen. (Beweis dafür???: Nach jahrelanger Dienst im Firma 1, wo ich durchschnittlich ca. 70 Km/Tag mit dem Auto in München gefahren bin, haben mich nicht krankgemeldet, weil aus meiner Akte nicht ersichtlich war u.a. ob ich Führerschein habe). Sage mir bitte nicht, der Insolvenzverwalter hat Einsicht in meiner Unterlagen: gestern teilten sie mich telefonisch mit, daß dort nichts steht, weil ich ja keine leistung erbracht habe. (unglaublich, gell?)

Toll, oder? Jedenfalls wesentlich leichter, das ganze! |o

Hi Barul!
Zunächst vielen herzlichen Dank für Dein Beitrag!

Ich hatte die ersten Postings nicht mitbekommen, aber ist es
wirklich absolut notwendig, ein Arbeitszeugnis vorzulegen?
Läßt sich denn nicht argumentieren, „man hat keins, weil der
Arbeitgeber pleite ist“?

Ich denke, wenigstens kann man den evtl nächsten AB beschreiben was ich so gemacht habe. Auch ohne Unterschrift. Ich denke, wenn man es drauf anlegt, so oder so könnte man lügen. zB Ich kenne ein Beispiel (und es gibt sicherlich noch 1000 davon!): Frau A hat eine Weile bei dem Familienbetrieb gearbeitet. Diesen Betrieb läuft auf der Name ihre Großeltern mutterlicherseits. Also anhand Nachnamen kann man absolut nicht erkennen, daß es so ist. Irgendwann a mal, hat sie kein Bock mehr auf den Betrieb gehabt und hat sich von herrn Papa bzw von Frau Mama das schöne Leben finanzieren lassen. Doch als sie die Firma verlies, lies sich ein 1A Arbeitszeugnis ausstellen: Der neuer AB wird sich wundern, so eine mustergültige Mitarbeiterin überhaupt vor ihr sitzen haben!!!

Sorry, aber das mit dem selberschreiben finde ich keine
saubere Lösung. Es sei denn der Insolvenzabwickler würde das
bescheinigen.

Der Insolvenzverwalter bzw seine Mitarbeiterin wußten nicht einmal, daß es zwei Arten von Arbeitszeugnissen gibt: Der Einfache, wo bescheinigt wird, daß ich tatsächlich dort von-bis beschäftigt war und das „übliche“ mit Bewertung der erbrachten Leistungen…

Mit diesem „Selbstschreiben“ sage ich nur, was ich gemacht habe, was meine übliche Tätigkeiten waren und worin ich geübt bin (und wo eben nicht). Ob das stimmt oder eben frei erfunden ist, wird mein hoffentlich-bald-neuer AB selbst merken, wenn er nur schaut. Sollte es alles betrogen und gelogen sein, kann er mich ja in den SECHS MONATE!!! Probezeit ja eh kündigen!

Nochmals vielen Dank und schöne Grüße aus Nürnberg!
Helena

Hallo, Helena

Entwurf (evtl. in die Ich-Form umsetzen):
Frau Helena …, geb. am , wohnhaft in …, war vom … bis … in Firma 1 , als Krankenschwester angestellt.
Das Arbeitsverhältnis wurde von Firma 2 vom … bis … übernommen (oder so ähnlich).

Zu ihren Aufgaben gehörte die sachkundige Pflege von kranken und alten Menschen in ihrem häuslichen Bereich; die Durchführung von ärztlichen Verordnungen wie Anlegen von Verbänden, Verabreichung von Injektionen und Medikamenten; Messen von Blutdruck und Puls; die Anleitung, Unterstützung und Beratung von Angehörigen in der Pflege; Begleitung von Sterbenden und ihren Angehörigen; Anleitung von Kranken- und Altenpflegeschüler/innen, das Führen von Vor-, Zwischen- und Abschlußgesprächen mit den Auszubildenden, die Überwachung der Lernziele und die abschließende schriftliche Beurteilung; Ausleihen von Pflegehilfsmitteln; Erstellen der Pflegeplanung und Führen der Pflegedokumentation.

Vielleicht hast Du noch Nachweise über irgendwelche Fortbildungen aus der Zeit.
Versuche wenn es irgend möglich ist, doch noch eine Unterschrift von einem (ehemaligen) Verantwortlichen aufzutreiben.

Ich wünsche Dir viel Glück!!!

Liebe Grüsse
karin

P.S. Bin zur Zeit nicht per Email erreichbar.

Bitte entschuldigt, wenn ich Euch zu sehr auf dem Nerv gehe!!!
sorry!

Wie Ihr schon wißt, habe ich kein Arbeitszeugnis und meine
letzten zwei Firmen gibt es nicht mehr.

Ich habe mir deshalb überlegt, ich kann mir selbst (bitte
nicht wörtlich nehmen, weiter lesen! -Danke!) einen
Arbeitszeugnis schreiben. Und zwar der, wo keine Angaben
gemacht werden, wie meine Leistungen waren, sondern nur „harte
Tatsachen“ aufgelistet werden. Dazu zählen unbedingt meine
Tätigkeit-Schwerpünkte. Und dann, statt Unterschrift schreibe
ich einen kurzen Satz weshalb eben diesen fehlt.

Jemand hat mir neulich diesen Vorschlag gemacht…

Und jetzt die Frage an Euch:
Wo bzw. wie kriege ich im Web eine Liste wo diese Aufgaben
geschrieben sind? Es handelt sich um häusliche Krankenpflege
bzw. Gemeindestation bzw. Mobiler Pflegedienst,…

Im voraus, für Euren Ideen und Anregungen vielen herzlichen
dank!

Schönen Gruß aus veregneten Nürnberg!
Helena

Hallo Helena,

wenn du nicht mehr weißt, was du damals getan hast, dann hol dir hier die Information: http://berufenet.arbeitsamt.de/bnet2/A/kurz_B8538106…

Gruß
Otto

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo, Helena

wenn ich so lese was Du geschrieben hast, dann hat der Insolvenzverwalter zumindest Einsicht in Deine unvollständige Akte gehabt.
Er weiss also, dass Du in den Firmen angestellt warst und müsste evtl. die Adressen der Firmenverantwortlichen kennen - hast Du danach mal gefragt?
Ansonsten müsste er Dir doch aufgrund seiner Einsicht, zumindest eine Bescheinigung für Deine Anstellung ausstellen können.

Oder?

Gruß
karin

Bei mir ist es offensichtlich wesentlich leichter gefallen…

Meine 1. Firma (bis zur Schwangerschaft allerdings
ungekündigt) hat angeblich alle Akten an Firma 2. weiter
gegeben. Firma 1 ist vom Boden verschluckt worden und nicht
mehr auffindbar.

Firma 2 (von Ende der Mutterschutz bis jetzt -ebenfalls
ungekündigt, wenn auch keine einzige Minute dort was
geleistet) ist ebenfalls wie vom Boden verschluckt. Angeblich
hat Firma 2 schon damals, meine Akte un vollständig von
Firma 1 übernommen. (Beweis dafür???: Nach jahrelanger Dienst
im Firma 1, wo ich durchschnittlich ca. 70 Km/Tag mit dem Auto
in München gefahren bin, haben mich nicht krankgemeldet, weil
aus meiner Akte nicht ersichtlich war u.a. ob ich Führerschein
habe). Sage mir bitte nicht, der Insolvenzverwalter hat
Einsicht in meiner Unterlagen: gestern teilten sie mich
telefonisch mit, daß dort nichts steht, weil ich ja keine
leistung erbracht habe. (unglaublich, gell?)

Toll, oder? Jedenfalls wesentlich leichter, das ganze! |o

Leider, leider
Liebe Karin!

Leider, leider kann man nur ein Sternchen abgeben. Sonst würdest Du für diesen Beitrag der Höchstzahl!

Also:

Viiiiiiiiiiiiiiiiiielen herzlichen Dank!!!

für Deine Hilfe!

Ganz genau das ist was ich gebraucht habe.

Vielleicht finde ich im web eine Ergänzung aber ansonsten ist das wonach ich gesucht habe.

Ganz, ganz herzliche, liebe Grüße aus Nürnberg!
Deine Kollegin (oder Leidesgenossin?) ;o)))
Helena

Hallo Otto, Hallo Karin, Hallo Barul und Hallo Lambert!

Vielen herzlichen Dank, erstmal, für eure Hilfe!

Nicht nur Eure Antworten waren mir sehr hilfreich, sondern auch die genannten Links! Und ansonsten als Denkanstoß.

Sobald ich kann, werde ich bei jeder von Euch eine Antwort geben.

Vielen herzlichen Dank, nochmals und ganz liebe Grüße aus Nürnberg!
Helena

Hallo Otto!

Also jetzt nochmals vielen herzlichen Dank für Dein Link, denn es hat mir einen sehr nutzlichen Denkanstoß gegeben.

Dafür bekommst Du, selbstverständlich, ein Sternchen von mir!

Ganz liebe Grüße aus Nürnberg!
Helena

Hallo Karin!
Zunächst mal, vielen herzlichen Dank für Deine Antwort!!!

wenn ich so lese was Du geschrieben hast, dann hat der
Insolvenzverwalter zumindest Einsicht in Deine unvollständige
Akte gehabt.

Ja. Ich glaube schon. Doch leider auch keine große Lust, sie sich diese anzuschauen, wie es ausschaut… :o((

Er weiss also, dass Du in den Firmen angestellt warst und
müsste evtl. die Adressen der Firmenverantwortlichen kennen -
hast Du danach mal gefragt?

Ja, habe ich. Aber er rückt mit der Sprache nicht raus, nachdem Motto: Diese angaben darf ich Ihnen nicht mitteilen. (Irgendwelche Geheimnis bzw Pflichtverletzung)

Ansonsten müsste er Dir doch aufgrund seiner Einsicht,
zumindest eine Bescheinigung für Deine Anstellung ausstellen
können.

Das hat er mittlerweile (gestern) zugeschickt. Da stand nur, daß ich vom bis in der Firma XY tätig war, aber aufgrund meine Mutterschaft und die daraus resultierende „Elternzeit“ kein einziger Tag dort gearbeitet habe. Vermutlich wird mir das ausreichen müssen…

Oder?

Ja, danke, liebe Karin! :o)) s.o.

Ganz liebe Grüße aus Nürnberg!
Helena