GbR + Einzelunternehmen =zwei Gewerbenanmeldungen?

Hallo zusammen!
Angenommen sei eine Person A. Diese Person A ist als Kleinunternehmer gewerblich tätig und hat bei der Anmeldung einige, verschiedene Tätigkeiten angegeben.
Weiterhin angenommen sei eine Person B. Diese ist bis jetzt nicht gewerblich tätig.
Die beiden Personen möchten sich nun als Personengesellschaft in Form einer GbR zusammen schließen. Dabei umfassen die gemeinsamen Tätigkeiten einen Teil die von Person A bisher angegebenen Tätigkeiten. Person A möchte allerdings die anderen, nicht vom der GbR erfassten Tätigkeiten, weiterhin als Einzelunternehmer ausüben.
Daraus ergibt sich für mich folgende Frage zum weiteren Vorgehen von Person A: Meldet Person A ein zweites Gewerbe für die Unternehmungen in der GbR an und lässt die Tätigkeiten in der ersten Gewerbeanmeldung entsprechend ändern?
So ganz werde ich aus den mir bisher gegebenen Antworten von Ordnungsamt, Google und Co. nicht schlau. Es wäre daher super, wenn mir hier jemand auf die Sprünge helfen könnte.

Vielen Dank im voraus,
beste Grüße
Jan

Servus,

Meldet Person A ein zweites Gewerbe für
die Unternehmungen in der GbR an

nein, die GbR meldet das Gewerbe an, das sie betreiben möchte.

Die GbR ist ein Zwitter: Sie hat zwar keine eigene Rechtsperson, wird aber in einigen Gebieten (u.a. hier, und auch im USt-Recht) so behandelt, als hätte sie eine.

Schöne Grüße

MM

Danke! Vielen Dank!
Endlich eine einfache und deutliche Antwort. Das sollte man den Herren im O-Amt mal so beibringen… Top! :smile:

Beste Grüße
Jan

Noch ein Tipp:

Hast Du bedacht, dass Du als Gesellschafter der GbR, genau wie
Dein Partner, voll haftest? Also mit Deinem gesamten privaten und
betrieblichem Vermögen (vom ersten Unternehmen).

Warum willst Du mit Deinem Partner unbedingt eine GbR und nicht eine GmbH oder zu Beginn eine sogen. „Mini.GmbH“ gründen?