Hallo zusammen!
Angenommen sei eine Person A. Diese Person A ist als Kleinunternehmer gewerblich tätig und hat bei der Anmeldung einige, verschiedene Tätigkeiten angegeben.
Weiterhin angenommen sei eine Person B. Diese ist bis jetzt nicht gewerblich tätig.
Die beiden Personen möchten sich nun als Personengesellschaft in Form einer GbR zusammen schließen. Dabei umfassen die gemeinsamen Tätigkeiten einen Teil die von Person A bisher angegebenen Tätigkeiten. Person A möchte allerdings die anderen, nicht vom der GbR erfassten Tätigkeiten, weiterhin als Einzelunternehmer ausüben.
Daraus ergibt sich für mich folgende Frage zum weiteren Vorgehen von Person A: Meldet Person A ein zweites Gewerbe für die Unternehmungen in der GbR an und lässt die Tätigkeiten in der ersten Gewerbeanmeldung entsprechend ändern?
So ganz werde ich aus den mir bisher gegebenen Antworten von Ordnungsamt, Google und Co. nicht schlau. Es wäre daher super, wenn mir hier jemand auf die Sprünge helfen könnte.
Vielen Dank im voraus,
beste Grüße
Jan