Hallo zusammen,
ich habe da mal ein paar theoretische Frage:
Sachlage:
Eine Person, mitte 40, gelernter Elektroniker/Elektriker (Gesellenbrief), wird in einem Produktionsbetrieb als Technikmitarbeiter eingestellt. Im Arbeitsbertrag wurde nichts näheres Beschrieben. Mündlich wurde ihm gesagt, das er dort schlosserarbeiten, arbeiten eines Gas- Wasserinstallateurs und eben die arbeiten eine Betriebselektrikers zu erwarten hat. Er repariert Anlagen, macht Wartungen, nimmt unter anderem auch Anlagen in Betrieb.
Sein nächster Vorgesetzter ist gelernter Mechatroniker, Industriemeister.
Hier die Fragen:
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Darf die Person, welcher gelernter Eletroniker/Elektriker ist, Wartungen und Arbeiten an Druckluft, Gas und Wasserleitungen überhaubt durchführen? Wenn ja, in welchem Umfang?
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Inwiefern darf die Person, nachdem Sie eine elektrische Anlage repariert, neu erstellt oder gewartet hat, in Betrieb nehmen? Der Vorgesetzte, ist kein Meister im Bereich der Elektrotechnik.
Kennt sich da jemand aus? Bin dankbar für Antworten
Grüße