Aufgaben und Tätigkeiten in einem Beruf

Hallo zusammen,
ich habe da mal ein paar theoretische Frage:

Sachlage:
Eine Person, mitte 40, gelernter Elektroniker/Elektriker (Gesellenbrief), wird in einem Produktionsbetrieb als Technikmitarbeiter eingestellt. Im Arbeitsbertrag wurde nichts näheres Beschrieben. Mündlich wurde ihm gesagt, das er dort schlosserarbeiten, arbeiten eines Gas- Wasserinstallateurs und eben die arbeiten eine Betriebselektrikers zu erwarten hat. Er repariert Anlagen, macht Wartungen, nimmt unter anderem auch Anlagen in Betrieb.
Sein nächster Vorgesetzter ist gelernter Mechatroniker, Industriemeister.

Hier die Fragen:

  1. Darf die Person, welcher gelernter Eletroniker/Elektriker ist, Wartungen und Arbeiten an Druckluft, Gas und Wasserleitungen überhaubt durchführen? Wenn ja, in welchem Umfang?

  2. Inwiefern darf die Person, nachdem Sie eine elektrische Anlage repariert, neu erstellt oder gewartet hat, in Betrieb nehmen? Der Vorgesetzte, ist kein Meister im Bereich der Elektrotechnik.

Kennt sich da jemand aus? Bin dankbar für Antworten

Grüße

Hallo
Wartungen an Druckluft , Gas und Wasserleitungen fallen nicht in die Sparte eines Elektrikers und diese Arbeiten würde ich strikt ablehnen . Wenn da etwas passiert hat man den schwarzen Peter weil das eine ganz andere Sparte ist für die man keine Ausbildung hat .
viele Grüße  noro

Servus,

Hier die Fragen:

  1. Darf die Person, welcher gelernter Eletroniker/Elektriker ist, Wartungen und Arbeiten an Druckluft, Gas und Wasserleitungen überhaubt durchführen? Wenn ja, in welchem Umfang?

  2. Inwiefern darf die Person, nachdem Sie eine elektrische Anlage repariert, neu erstellt oder gewartet hat, in Betrieb nehmen? Der Vorgesetzte, ist kein Meister im Bereich der Elektrotechnik.

Schöne Grüße

MM

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Hi!

Ich denke ehrlich gesagt nicht, dass Dir das hier jemand beantworten kann, weil vermutlich Details zu den Tätigkeiten notwendig sind (dass jeder ohne besondere Ausbildung eine Badarmatur anbringen - und somit Tätigkeiten an Wasserleitungen durchführt - darf, steht wohl außer Frage).

Was sagt denn die zuständige HWK/IHK?
Die sollten erste Ansprechpartner (und da lege ich Wert auf PARTNER, denn anschwärzen kann kontraproduktiv werden) sein.

Vielleicht ist das nicht wirklich eine hilfreiche Antwort, aber bevor Dir noch andere Leute sagen, dass man gewisse Arbeiten einfach nicht machen soll, und somit unter Umständen seine Kündigung riskiert, werfe ich den Hinweis einfach mal hinein.

VG
Guido

Man kann sich auch an die entsprechende Berufsgenossenschaft wenden.

Erfahrungsgemäß kann das aber direkt Folgen für den Arbeitgeber haben, die man sich selbst nicht unbedingt wünscht.

würde ich
strikt ablehnen .

Hi, was findest du denn so schlimm daran, wenn ein Elektriker einen Druckluftfilter wechselt, den Vorratsdruck abliest oder Kondenswasser ablässt aus dem Vorratsbehälter?
Oder einen Schlauch wechselt, ein Ventil oder so ebbes?

Und wenn er einen Wasserhahn repariert …?

Schöne Grüße

vV

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Hallo,

meine Meinung:

  1. du darst nicht gegen gesetzliche Regeln, insbesodere Strafgesetzbuch, verstoßen, die es aber zu den von dir beschriebenen Handlungen nicht gibt.
  2. Sollte bei, vom Arbeitgeber angeordneten, Arbeiten in Kenntnis der fehlenden Qualifikation gegen Unfallverhütungsvorschriften verstoßen werden, ist immer der Arbeitgeber verantwortlich, solange nicht gegen arbeitsvertragliche Pflichten seitensdes Arbeitnehmers verstoßen wird. Sollten also Schäden an Sachen oder Menschen durch nicht fachgerechtes Handeln entstehen,haftet der Arbeitgeber.

Gruß
Otto