Aufgabenbeschreibung in Beurteilung

Hallo zusammen,

nehmen wir an, ein Arbeitnehmer ist seit 10 Jahren bei einem Arbeitgeber beschäftigt. Jetzt scheidet er aus und wünscht eine Beurteilung.
In den 10 Jahren hat er ganz verschiedene Aufgabenfelder bearbeitet.
Ist es gut und sinnvoll, diese alle in der Beurteilung zu erwähnen ?
(ich meine natürlich die Hauptaufgaben, nicht Kleinigkeiten).
Oder soll nur das Aufgabengebiet beschrieben werden, das der Arbeitnehmer zuletzt hatte?

Der Arbeitnehmer hätte gern alle Hauptaufgaben in der Beurtleiung stehen - schließlich zeigt das Vielseitigkeit, oder?

Welches Vorgehen ist „üblich“?

Danke!
Ina

Hallo.

Jetzt scheidet er aus und wünscht eine Beurteilung.

Ein Zeugnis heißt man das. Darauf gibt es einen Rechtsanspruch, und geregelt ist auch so allerhandlei. Z.B., dass das Zeugnis vollständig sein muss, was die zweite Frage erschlagen sollte.

FAQ:2027
und im Archiv kann man mit „Zeugnis“ und „Arbeitszeugnis“ ganz furchtbar viel finden.

Gruß Eillicht zu Vensre