Aufgabengebiet beschnitten

Hallo,

folgende Problematik:

Person „Büroleiter“ hat in neuem Betrieb eine Aufgabe übernommen, die Büroleitung, Mitarbeiterführung und Gebiets-Umsatzverantwortung beinhaltet.

Person „Chef1“ erinnert ab etwa 8.Monat mündlich „Büroleiter“ drei Mal, dass die Anzahl der Kundentermine zu niedrig sei. -> Keine schriftliche Erinnerung oder (Ab)Mahnung. Besuchsfrequenz wird etwas angehoben.

Anfang 9.Monat versteht „Büroleiter“ im Gespräch mit „Chef1“, dass er einen neuen Chef bekommt, da „Chef1“ sich auf andere Gebiete konzentriert.
Gemeint war aber, das „NeuChef1“ der neue Büroleiter und „Büroleiter“ nur noch Außendienstingenieur sein solle.

Anfang 10.Monat stellt sich „NeuChef1“ persönlich vor und teilt „Büroleiter“ mit, dass er nicht mehr Büroleiter sei (=Keine Mitarbeiterverantwortung und keine Büroleitung mehr).

Nun gibt es noch „Chef1Chef“. Ihn darauf angesprochen und mit Argumenten gegen diesen Schritt verunsichert, meint „Chef1Chef“, er müsse vor einer entgültigen Entscheidung mit „Chef1“ sprechen.

Eine Woche später erhält „Büroleiter“ im Urlaub befindend einen Brief.
Wesentlicher Inhalt:
„…wie Ihnen bereits von „Chef1“, „Chef1Chef“ und „NeuChef1“ mitgeteilt, hat sich ab sofort Ihr Aufgabengebiet geändert. … Die notwendigen Vertragsanpassungen haben wir veranlasst und schicken Ihnen diese mit der Post zu.“

Daraufhin telefoniert „Büroleiter“ mit „Chef1“ und bittet um Zurückhaltung der Vertragsänderung und um persönliches, gemeinsames Gespräch. Man verbleibt so, dass „Chef1“ Anfang Folgewoche mit „Chef1Chef“ spricht und sich wieder meldet. (Das Gehalt werde nicht angetastet.)

Ohne Bezug auf den Brief zu nehmen, verfasst „Büroleiter“ einen Statusbericht (mit Darstellung War-Ist-Soll-Zustand und Aussichten Akquise und Vorgehensweise in den nächsten Monaten) und mailt ihn allen Beteiligten zu.

Nun eröffnen sich folgende Fragen:

  • Ist diese Aufgabenänderung tatsächlich Fakt und sofort wirksam?
  • Was kann „Büroleiter“ tun, um die Degradierung zu verhindern?
  • Muss er auf das Schreiben schriftlich reagieren und Widerspruch einlegen?
  • Ist ein Anwalt notwendig/ratsam?
  • Was ist nun anzuraten? (Seinen Urlaub wird er abbrechen.)
  • Ist das Arbeitsverhältnis zu retten, denn „Büroleiter“ hatte die Hoffnung, seine Firma gefunden zu haben (Umzug, Hauskauf)…

Danke - es eilt ein bisschen, da Termin nächste Woche evtl. stattfindet.

Gruß Rainer

Hallo Rainer,

Person „Büroleiter“ hat in neuem Betrieb eine Aufgabe
übernommen, die Büroleitung, Mitarbeiterführung und
Gebiets-Umsatzverantwortung beinhaltet.

Und das steht auch alles so konkret im Vertrag?

Person „Chef1“ erinnert ab etwa 8.Monat mündlich „Büroleiter“
drei Mal, dass die Anzahl der Kundentermine zu niedrig sei.
-> Keine schriftliche Erinnerung oder (Ab)Mahnung.
Besuchsfrequenz wird etwas angehoben.

Ja dann wars doch aber wichtig, wenn er 3 mal erinnert. Oder? Ob nun mündlich oder schriftlich ist egal. „Besuchsfrequenz wird etwas angehoben.“

Hallo Xolophos,

danke für deine schnelle Antwort und die Hinweise.

Ich könnte jetzt auf all deine Fragen eingehen, aber ich denke „Büroleiter“ wird zum Anwalt gehen, denn:

  1. soll „Büroleiter“ nach seinem Verständnis nichts unterschreiben
  2. ist im Vertrag nur Büroleiter als Titel genannt und
  3. steht dort geschrieben: „Die Firma behält sich vor, dem Arbeitnehmer auch eine andere, seiner Vorbildung und seinen Fähigkeiten entsprechende Tätigkeit zu übertragen.“

Damit hat „Büroleiter“ wohl schlechte Karten, obwohl die Hintergründe für die bisher geringe Terminfrequenz jedem bekannt sein dürften und die Voraussetzungen im Gebiet auch denkbar schlecht bei seinem Einstieg waren (wird von „Chef1“ auch zugegeben, alles bekannt):

  • Gebiet unterbesetzt (vorher bis zu 3 Personen aktiv, nun er bis Mitte März alleine, ab da zu 2.)
  • Erste Personalführungsposition (nicht ganz einfaches Personal)
  • Umzug, Neuorientierung im neuen Zuhause
  • Sehr kranke Frau mit 100% GdB mit onkologischem Befund

…und mündlich zugesagt war eine „Schonfrist“ von 1 Jahr.

mfg
Rainer

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Rainer,

  1. soll „Büroleiter“ nach seinem Verständnis nichts
    unterschreiben

Das sollte man eh nicht so ohne weiteres.

  1. steht dort geschrieben: „Die Firma behält sich vor, dem
    Arbeitnehmer auch eine andere, seiner Vorbildung und seinen
    Fähigkeiten entsprechende Tätigkeit zu übertragen.“

Solche o.ä. Klauseln finden sich in vielen Verträgen. Die Bedeutung wird einen allerdings erst in solchen Situationen klar.

…und mündlich zugesagt war eine „Schonfrist“ von 1 Jahr.

Inwiefern „Schonfrist“? Nun ja, vielleicht wurden dazu klare Kriterien vereinbart, aber das könnte nachweismäßig schwierig werden. Alles was mündlich vereinbart wird unterliegt schneller dem Vergessen … und wenns nicht „in den Kram passt“ vergisst mans noch schneller. („Wie kommen Sie denn darauf? Da haben Sie uns falsch verstanden. Das haben wir nie gesagt.“ …usw.)

Wenn die Firma den Büroleiter nicht mehr als Büroleiter haben will, dann werden sie mit allem „auffahren“ was schief gelaufen ist und dann sind plötzlich genug Zeugen da, die bestätigen können, dass es nicht so lief wie geplant + der privaten Situation ist das nervenmäßig etwas, was man alleine evtl. nicht durchsteht. Man kann sich natürlich auch überlegen, was die Alternative bietet. Vielleicht ist der andere Posten ja nicht so stressig und man kommt besser klar als wenn man sich weiter einem Posten stellt bei dem niemand wirklich dahinter steht und wo es noch schwerer fallen wird sich zu beweisen.

MfG

Hallo Xolophos,

danke für deine Worte, ich richte sie „Büroleiter“ aus.

zu 1. Ist denn eine Änderung der Tätigkeit einseitig überhaupt so machbar? Besteht aufgrund der Vertragsklausel doch noch irgendeine Chance, dem zu widersprechen? Vorbildung ist klar - die Fähigkeiten werden wohl einseitig angezweifelt…
(„Büroleiter“ ist überzeugt, in 2-3 Monaten würde die Einschätzung anders ausfallen).

zur Schonfrist: Es wurde mündlich kommuniziert, dass die Lage für „Büroleiter“ nicht einfach sei und man ihn daher 1 Jahr in Ruhe arbeiten lasse, um:
a) sich das technisch notwendige Wissen anzueigenen
b) das Gebiet u. die Kunden kennen zu lernen
c) das Büro und dessen Abläufe zu begreifen
um im 2.Jahr dann mit Wirkung des variablen Gehaltanteils (70%fix, 30%variabel) diese Schonfrist aufzuheben und die Ziele ernsthaft zu definieren.

Das mit den klaren Kriterien hat „Büroleiter“ versäumt. Es wurden sowohl für die Schonzeit, als auch für die Erwartungen, die ja dennoch vorhanden sind, keine Definitionen getroffen und auch keine festgehalten. Das will er nun aber nachholen…

Deine letzten Worte machen „Büroleiter“ nachdenklich. Er ist gespannt ob das gewünschte Gespräch zustande kommt und wird vorsorglich morgen mit einem Anwalt Kontakt aufnehmen.

Danke bis hierher.

Gruß
Rainer

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]