welche Grundlagen gibt es, die Zuständigkeiten bzw. Aufgabengebiete von Abteilungen zu gestalten, d. h., Kompetenzen zu entfernen oder hinzuzufügen, insbesondere, wenn diese vorher bei anderen Personen oder Abteilungen lagen? Kann dies willkürlich vom Vorgesetzten gehandhabt werden? Wo kann das nachgelesen werden?
welche Grundlagen gibt es, die Zuständigkeiten bzw.
Aufgabengebiete von Abteilungen zu gestalten, d. h.,
Kompetenzen zu entfernen oder hinzuzufügen, insbesondere, wenn
diese vorher bei anderen Personen oder Abteilungen lagen?
Diese Kompetenz nennt man das Direktionsrecht des Arbeitgebers.
Kann
dies willkürlich vom Vorgesetzten gehandhabt werden?
Nein.
Wo kann
das nachgelesen werden?
Eventuell im Arbeitsvertrag und der hausinternen Stellenbeschreibung.