Aufgebot --> Heirat

Wieviel Zeit muss zwischen der Anmeldung zur Heirat und der tatsaechlichen Heirat in D liegen?

Hallo!

Soweit ich weiß, kann – theoretisch – sofort nach der Anmeldung geheiratet werden. Trauzeugen werden ja nicht mehr gebraucht und der öffentliche Aushang der Heiratsabsicht ist abgeschafft (kein traditionelles Aufgebot mehr seit 1. Juli 1998). Allerdings steht zu befürchten, dass dieses Vorhaben an den vollen Terminkalendern der Standesämter scheitern würde. :wink:

Hat der Standesbeamte bei der Anmeldung zur Eheschließung alles Nötige geprüft und festgestellt, dass der Ehe nichts im Wege steht, erteilt er die Erlaubnis, binnen der nächsten 6 Monate zu heiraten. Das bedeutet, daß der Trautermin frühestens 6 Monate vorher festgemacht werden kann. Nicht alle Standesämter bieten wohl die Möglichkeit, sich für einen längerfristigen Termin vormerken zu lassen.

Viel Glück!

cu
Paula