Hi,
bin etwas verwirrt, vielleicht kann mir hier jemand erklären, was
gemeint ist:
Jemand hat seinen Fahrzeugbrief verloren. Dann gab es irgendwelche
behördliche Kommunikation, und nun kam ein Schreiben, in dem steht:
‚Gegen das Aufgebot der Zulassungsbescheinigung bestehen keine
Bedenken‘
ehm, nun, wogegen bestehen keine Bedenken??? ‚Aufgebot‘ bedeutet doch
an sich ‚öffentliche Bekanntmachung‘. Kann mir jemand sagen, worum es
hier geht? Oder muss ich gleich ins Rechtsbrett, weil das
Rechtsdeutsch ist?
Zur Sachlage kann ich leider nichts weiter als das obige sagen; ich
wurde nicht mal von dem Empfänger des Schreibens gefragt, sondern von
jemandem, den er um Hilfe bat, und der auch nicht weiterwusste.
Danke schonmal für etwaige Hilfe,
gruss, isabel
Hallo, Isabel,
Jemand hat seinen Fahrzeugbrief verloren.
‚Gegen das Aufgebot der Zulassungsbescheinigung bestehen keine
Bedenken‘
Kann mir jemand sagen, worum es hier geht?
auf einem einschlägigen Merkblatt wird das so erklärt:
Bevor die Zulassungsstelle den Ersatzbrief aushändigen darf, wird der verlorene Brief aufgeboten.
Aufbieten bedeutet, dass der verlorene Brief an das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg gemeldet und von dort im Verkehrsblatt veröffentlicht wird.
http://209.85.129.104/search?q=cache:KATITEzxk_oJ:ww…
Gruß
Kreszenz
super! 1000 Dank! owt
owt.
danke & gruss, isabel
Hallo,
aufbieten bedeutet öffentlich und amtlich bekanntgeben um zu sehen, ob es Einsprüche gibt.
z.B. gegen die Zweitschrift von Dokumenten
Das Aufgebot zur Eheschließung hatte früher (heute noch?) als es noch keine Daten- und Kommunikationstechnik gab auch eben diesen Sinn.
Mit dem Aufgebot, also der öffentlichen Bekanntmachung der Heiratsabsicht, war es jederman möglich öffiziell Einspruch gegen die geplante Eheschließung zu erheben. So versuchte man zumeiden, daß jemand ehelichte, der bereits verheiratet war oder zu nah verwand war.
Wenn während der Aufgebotsfrist niemand Einspruch erhob, stand der Hochzeit nichts mehr im Wege.
Gruß Steffi
Hallo,
aufbieten bedeutet öffentlich und amtlich bekanntgeben um zu
sehen, ob es Einsprüche gibt.
Hi,
das mit der öffentlichen Bekanntmachung war mir klar - ich konnte nur
nicht verstehen, inwiefern das mit dem Fahrzeugbrief zusammenhängen
könnte… schliesslich war wohl eher eine Antwort erwartet worden,
die besagte, dass der Ausstellung eines Ersatzbriefes nichts
entgegenstehe…
Aber krezenz hat mir das ja schon perfekt erklärt - many thanks!
gruss, isabel