Aufgefahren mit Abschleppstange. Schuldfrage

Ich habe so ne Frage in Sachen Versicherung. Mein Auto ist liegen geblieben wegen einem defekten Thermostat und ich habe einen Freund angerufen, ob er mich abschleppt. Als er die Abschleppstange befestigen wollte ging die Öse nur eineinhalb Umdrehungen rein. Er hat aber trotzdem abgeschleppt. Als er im nächsten Ort linksabbieger war musste er bremsen und ich bin ihm drauf gefahren. Jetzt will er das ich seinen und meinen Schaden bezahlen soll. Wer ist Schuld eigentlich ich und er oder??

Hallo,

da kenne ich mich leider nicht aus.

Gruß,
Micha

Hallo,

am besten: Vorgang bei der Kfz-Haftpflicht melden.
Diese wird sich damit befassen und entspr. der Sach- und Rechtslage regulieren - oder auch nicht.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo,

wer drauf fährt hat Schuld heißt es!!

Klärt das besser untereinander bevor streß aufkommt!

Bremsen kann doch jedes Auto egal ob es defekt ist oder nicht??? wieso fahren Sie da drauf?

Gruß

hallo lizzy,
vorab: wieviel würden denn eure beiden schäden kosten?
u die nächsten frage: war dein fz zu dem zeitpunkt fahrtüchtig? konntest du bremsen?
ich bin selbst nicht für die regulierung zuständig, aber ich werde mich mal eikundingen bei uns.
ich würde dir morgen wieder antworten, wenn ich mehr weiss.

Ich habe so ne Frage in Sachen Versicherung. Mein Auto

ist

liegen geblieben wegen einem defekten Thermostat und

ich habe

einen Freund angerufen, ob er mich abschleppt. Als er

die

Abschleppstange befestigen wollte ging die Öse nur

eineinhalb

Umdrehungen rein. Er hat aber trotzdem abgeschleppt.

Als er im

nächsten Ort linksabbieger war musste er bremsen und

ich bin

ihm drauf gefahren. Jetzt will er das ich seinen und

meinen

Schaden bezahlen soll. Wer ist Schuld eigentlich ich

und er

oder??

Hallo,

also wie ich das sehe hat Dein Kumpel die alleinige
Schuld, denn er hat das Auto nicht genügend gesichert
und Du bist ihm mit Deinem nichtfahrtüchtigen Wagen
nicht drauf gefahren sondern er hat durch falsches
Sichern beim Abschleppvorgang das Ganze verursacht.

Moralisch gesehen könntest Du Dich etwas schuldig
fühlen aber juristisch betrachtet ist er alleine Schuld
an dem Vorgang, da es in seiner Verantwortung geschehen
ist. Wie gesagt Dein Auto ist fahrunfähig also kannst
Du auch niemandem draufgefahren sein.

Liebe Gruß

Vita

Hallo,
Sein Schaden würde angeblich 2000 Euro betragen näheres weiß ich noch nicht nur der eine Betrag. Haben ja kaum noch Kontakt. Meinen Schaden hab ich gestern behoben durch Teile vom Schrottplatz musste vorn eben alles austauschen Träger und Stoßstange.
Dadurch das mein Auto heiß wurde wenn es an war, war es aus und in dem Sinne eigentlich fahruntüchtig. Bremsen sehr schwer wenn überhaupt ging alles sehr sehr schnell.
Danke für die Hilfe
lg Lizzy

Hallo,
in dem Sinne war es ja kein aufgefahren eigentlich ein schnelles aufgerollt. Auto war aus durch die hohen Temperaturen. Bremsen gingen nur sehr schwer und alles ging sehr schnell.
Streß gibt es leider schon weil ich seinen Schaden bezahlen müsse weil mein nicht fahrtüchtiges Auto aufgerollt ist. Alles sehr kompliziert.
lg

Danke für die Hilfe.
lg Lizzy

naja - wie es passiert ist ist egal… die Teilnahme am Straßenverkehr reicht aus auch wenn das Auto kaputt ist…

dumm gelaufen… wie kann man denn mit ner Abschleppstange auffahren??? das geht doch gar nicht!!! und wenn die Stange sich nicht richtig reindrehen lässt dann wird eben nicht abgeschleppt!!!

Schuld seid ihr Beide!!! also tragt den Schaden 50/50!!!

Gruß

hey Lizzy,
ich habe gestern nachgefragt in der Schadenabteilung.
Es sieht wie folgt aus:
Sein eigener Schaden würde nach den neuen Bedingungen, nicht über seine Vollkakso getragen werden (insofern eine bestünde…)
Deinen eignene Schaden hast du bereits behoben. Ich hoffe, Du konntest es relativ günstig wiederherstellen.
Offen gesagt, hier ist es so, dass Du es am besten Deiner KFZ Haftpflicht Versicherung melden solltest (bei Dir besteht die Meldepflicht)
Dann muss geprüft werden, in welcher Höhe der Schaden übernommen wird.
Streng genommen, auch wenn das jetzt unfair ist und sehr hart ist, Du bist die Schuldtragende, da von einem KFZ immer die betriebsgefahr ausgeht…
Deine Versicherung wird natürlich die besagte Summe gegenprüfen, ob es stimmt, was er angibt.
Der Kostenvoranschlag und die Bilder werden gegengeprüft… Es besteht immernoch die Möglichkeit den Schaden innerhalb einer Frist (teilt Dir die Versicherung mit) zurückzuzahlen. Das heisst, die Versicherung würde in Vorkasse (zinsfrei) treten u die kaufst den Schaden zurück.
Deine Versicherung wird dann auch prüfen, inwie weit er dazu beigetragen hat (Du erwähntest ja, dass er das Abschleppseil nur halb binden konnte)

Sorry, dass es nicht die Antwort, die Du hören wolltest.
Bei Gefälligkeiten, Miete, Pacht und Leihe gibt es viele Ausschlüsse…

LG