Aufgelaufen! Wie losschleppen?

Hi Leute

Ich habe ein Problem!

Situation:
Ich habe ein Segelboot gechartert, segel
los und Rumms!
Irgendwo, mitten in der Ostsse steigt der
Meeresgrund urplötzlich stark an und wir
sitzen fest. Alle seemännischen Tricks und
Kniffe das Boot aus eigener Kraft
freizubekommen (oder den Meeresboden
abzusenken) schlagen fehl.
Einzige Lösung: Hilfe Rufen über Funk:
„Bitte, wer schleppt uns frei???“
Dann kommt Hilfe (ein Abschlepper oder der
freundliche Fischer von nebenan), um zu
helfen.

Und dann fliegt schon das Abschlepptau…

Aber: wie geht es jetzt weiter mit wer
nimmt welchen Tampen an? Da gibt es doch
altes Seemannsrecht usw…
Wie verfahre ich in der Praxis, um auf
keinen Abschlepphai hereinzufallen?
Vorher aushandeln?

Wer kann mir Tipps und/oder Erfahrungen
geben?

Arne

Hi Arne,
hast wohl die Seemannschaft-Hausaufgaben nicht gemacht :wink:
Nie einen Tampen annehmen, sondern angeben! Falls Du Dich von einem Schlepper, oder Fischer, also irgenteinem kommerziellen „Hilfeleister“ aus dem Schiet ziehen läßt, vorher, unter Zeugen, den Preis aushandeln.
Wenn Dich ein privater herauszieht, reicht meist eine Pallette Bier.
MfG und immer 'ne Handbreit Sherry in der Bilge
Dietmar
http://www.kleine-segelseite.de

Hi Dietmar,

hast wohl die Seemannschaft-Hausaufgaben
nicht gemacht :wink:

hab ich ja wohl!!! esys gelesen!!!

Nie einen Tampen annehmen

weiss ich doch!!!

Aber:
wenn unter Zeugen ein Preis ausgehandelt
ist, kann ich dann einen Tampen annehmen??

Was kostet ein Freischleppen?

MfG und immer 'ne Handbreit Sherry in der
Bilge

Darum mache ich die auch immer trocken…
Und der Schlauch der Bilgenpumpe geht
direkt in die Skipperkabine…

Arne

Hi Arne,

Aber:
wenn unter Zeugen ein Preis ausgehandelt
ist, kann ich dann einen Tampen
annehmen??

Wenn Du einen Tampen annimmst, bedeutet das soviel, daß Du Dein Schiff aufgibst!(Soweit ich das weiß)

Was kostet ein Freischleppen?

Keine Ahnung, bis jetzt kam ich mit meiner letzten Pallette Bier aus.
Ich hab aber schon einmal 100,-DM auf Korsika gelöhnt, damit ein Taucher meinen Anker aus der Mooring holt. War 5 Minuten Arbeit.

MfG
Dietmar
http://www.kleine-segelseite.de

Junge, Junge ich kann jetzt unsere Steuerleute auf den Ostseefähren verstehen, die am liebsten jeden Segler überbrackern und versenken.
Kein Wunder, das die Seenotkreuzer immer Konjunktur haben. Aber nicht um echte Seeleute zu retten, sondern immer zu 99% Segler und sonstiges, was sich ohne Karten aufs Wasser wagt.
Werner

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke Werner, Danke

für diese konstruktive Hilfe und Deinen
guten fachlichen, sowie seemännisch
professionellen Rat.

Wenn die Hobbyskipper immer so gut
von der Berufsschiffahrt beraten werden,
werden wohl auch bald die Unfälle drastisch
zurückgehen.

Arne

Junge, Junge ich kann jetzt unsere
Steuerleute auf den Ostseefähren
verstehen, die am liebsten jeden Segler
überbrackern und versenken.
Kein Wunder, das die Seenotkreuzer immer
Konjunktur haben. Aber nicht um echte
Seeleute zu retten, sondern immer zu 99%
Segler und sonstiges, was sich ohne
Karten aufs Wasser wagt.
Werner

Hi Leute

Aber: wie geht es jetzt weiter mit wer
nimmt welchen Tampen an? Da gibt es doch
altes Seemannsrecht usw…
Wie verfahre ich in der Praxis, um auf
keinen Abschlepphai hereinzufallen?
Vorher aushandeln?

Wer kann mir Tipps und/oder Erfahrungen
geben?

Arne

Es ist völlig wurscht, wer welchen Tampen annimmt oder nicht. Auf jeden Fall schließt Du mit dem Berger einen Vertrag, der besagt: „Schlepp Du mich frei, dann bekommst Du Deinen Lohn“. Du stehst natürlich auf der schlechten Seite des Geschäfts, wenn Du Dich nicht vorher absicherst, wie hoch der Bergelohn ist. Der kann pauschal ausfallen, oder auf Stundenbasis liegen oder auf irgendwelchen Mondschein-Tarifen sich errechnen. In der Berufsschiffahrt würde man sich im Zweifelsfalle auf einen Vertrag nach dem „Hamburger Seeschiedsgericht“ oder „Lloyds open form“ (no cure no pay) einigen. Diese Verträge besagen, daß man sich über die Höhe des Bergelohns vor dem Schiedgericht einigt. Im Zweifelsfall kann sich natürlich auch jeder Sportsegler auf solch einen Vertrag einlassen.

Danke Werner, Danke

für diese konstruktive Hilfe und Deinen
guten fachlichen, sowie seemännisch
professionellen Rat.

Wenn die Hobbyskipper immer so gut
von der Berufsschiffahrt beraten werden,
werden wohl auch bald die Unfälle
drastisch
zurückgehen.

Arne

Aber Arne!

Das war keine Hilfe und kein Rat, sondern meine Erkenntnis, warum auf der Brücke immer so getobt wird und warum dann volle Kriegswache gefahren wird, wenn mehr als ein Segel zu sehen ist.
Ich dachte immer, die spinnen, die Kaptlehrlinge, aber sie haben wohl doch Recht mit ihrer Vorsicht.
Außerdem - müßte man das Thema nicht beim Segelscheinkursus durchsprechen?
Aber, wie Du an den Antworten selber siehst, fast keine Antwort gleicht der anderen. Da ist doch was faul in Eurer Ausbildung.

No cure - no pay!

Gruß Werner

Außerdem - müßte man das Thema nicht
beim Segelscheinkursus durchsprechen?
Aber, wie Du an den Antworten selber
siehst, fast keine Antwort gleicht der
anderen. Da ist doch was faul in Eurer
Ausbildung.

Hi Werner,
Da ist nix faul, das bedeutet in erster
Linie, dass es anscheinend vielen nicht
klar ist, wie man sich in der Situation
seemännisch und auch rechtlich korrekt
verhält.
Die Ängste vor überhöhten Bergekosten sind
zweifelsohne da. Vor anderen Seglern,
die mir in so einer Situation helfen,
habe ich da keine Angst…
Unsicher bin ich nur bei den Profis!

Außerdem: warum stehen hier denn nicht
sofort x Antworten von Profis mit
übereinstimmenden Inhalten?
Wissen die das auch nicht?

Arne

Hallo Arne!

Wohl, weil es keine Profis bei WWW zu diesem Thema gibt.
Weil es keine oder wenige Profisegler gibt. Diese dann ihre Rechtsbeistände auch bei Kollisionen einschalten.

Heute wird nicht mehr so gehandelt, wie zu Störtebekers Zeiten. Bei einer Schiffshavarie wird vor der Bergung darüber verhandelt, wie die Kosten/Gewinne zu verrechnen sind. Wer das Schiff an den Haken nehmen darf usw.
Jede Bergung verläuft anders.
Wie schon eine Antwort sagt, kein Erfolg - kein Geld.

Gruß Werner

Außerdem: warum stehen hier denn nicht
sofort x Antworten von Profis mit
übereinstimmenden Inhalten?
Wissen die das auch nicht?

Weil das letztlich keiner genau weiß.

Nach uralten Gesetzen fällt bei einer Bergung bis zur Hälfte des Schiffswertes an den Berger. Das Problem liegt im Wörtchen „Bergung“. Handelt es sich tatsächlich um eine Bergung oder nur um eine einfache Hilfeleistung?
Kriterium ist eigentlich, ob das Schiff ohne die fremde Hilfe zu retten gewesen wäre oder nicht. Wärst Du ohne fremde Hilfe jemals wieder freigekommen? Wer will das ihm nachhinein noch beweisen?
Als Indizien vor Gericht gelten u.a.:

  • Aufgetretene Schäden am Schiff (z.B. Lecks).
  • Bestand Gefahr für Leib und Leben der Besatzung?
  • Bestand Gefahr für Dritte (z.B. wenn Du in einer Schiffahrtslinie festgekommen bist) oder die Umwelt?
  • Hast Du vorher klare Notrufe (mayday) abgesetzt (wenn ja hast Du schlechte Karten).

Ein eher schwaches Indiz ist die Geschichte mit der Leine: Wenn Du eine Leine des Schleppers übernimmst, gibst Du symbolische die Kontrolle an den Schlepper ab, eigene Leine symbolisiert, daß Du nach wie vor die Kontrolle über Dein Schiff behalten willst. Diese Symbolik gilt als allgemein bekannt, also wird man die Fremde Leine als Indiz dafür werten, daß Du die Gefahr zum Zeitpunkt der Havarie doch als größer angesehen hast, als Du nachträglich im Gerichtssaal wahrhaben willst. Als einziges Kriterium wird das allerdings sicher nicht herangezogen.

Fazit: Wenn der Schlepper plausibel macht, daß es sich um eine echte Bergung handelt wird’s teuer. Der Ausgang eines eventuellen Gerichtsverfahrens bleibt immer spannend.

Wenn er damit nicht durchkommt, wird der Schlepper versuchen seine Unkosten geltend zu machen. Bei einem proffessionellen Schlepper kann sich das auch schnell mal im fünfstelligen DM-Bereich pro Stunde bewegen. Und der macht natürlich auch die Anfahrt geltend!
Und mit Annahme oder Übergabe der Schleppleine hast Du einen Vertrag geschlossen, bist also zur Zahlung verpflichtet. Im Gegensatz zu dem Konstrukt mit der Bergung kommt es nicht mal auf den Erfolg an.

Auf der sicheren Seite befindest Du Dich immer, wenn Du einen schriftlichen Vertrag mit einem klar vereinbarten Preis für die Schlepphilfe (versuch das Wort Bergung sicherheitshalber immer zu vermeiden!) hast. Lass’ Dich auf nichts anderes ein, es sei denn die Situation ist so ernst, daß Dir kein Verhandlungsspielraum bleibt.

Merke: Auf See und vor Gericht liegt Dein Schicksal in Gottes Hand.

Gruß
Werner

Hallo Arne !
Bei den Amis habe ich folgende Seite gefunden, kannst Dich da ja mal durchkaempfen:
http://www.safesea.com/salvage/salvage_index.html

Beim Versicherer Pantenius kannst Du Dir eine Broschuere bestellen, vielleicht steht da ein bischen was drin:

http://www.boat.de/cgi-win/pantaenius.exe/cgi?31

Allgemein ist es wohl so, wie weiter unten beschrieben:

Wenn Du es Dir erlauben kannst, alle Zeit der Welt dort zu bleiben,keiner in Gefahr ist und Du niemanden behinderst, dann geht es um einen Schleppauftrag, bei dem Du im Vorfeld den Preis aushandeln kannst und solltest. Du musst auf alle Faelle das Kommando behalten und die Entscheidungen treffen. Dann, und auch nur dann, ist es unerheblich, ob Du eine Leine uebergibst, oder Dir eine Leine zuwerfen laesst, nachdem Du den Preis ausgehandelt hast

Bislang war es zumindest unter Seglern ueblich, dass auch Faelle , die unter den Begriff Bergung fallen wuerden, mit Sherry oder Bier abgegolten wurden. Wenn sich aber jemand stur stellt oder Du an einen einkommensschwachen, aber rechtskundigen Fischer triffst, dann kann die Chose teuer werden.

Bei Bergung kann wohl bis zu 30% des Bootswertes verlangt werden. Du solltest in so einem Fall keine Summen aushandeln, sondern auf Lloyds open form (no cure no pay) bestehen und die Regulierung Deiner Versicherung ueberlassen.

Ohne weiteren Kommentar:

http://home.t-online.de/home/dkra-arion/havarie.htm

Gruesse

heavyfuel

hej arne,

heavyfuels ausführungen sind sehr gut, ich habe den hinweis dazu auch auf
http://www.esys.org/esys/schadensfall.html
von pantenius gefunden

  1. Bei Bergungen handeln Sie mit dem Berger keine festen Kosten aus! Bestehen Sie auf der sogenannten >> open form > no cure, no pay [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Gute Tips - Danke
Bin auf jeden Fall „schlauer“ geworden…

http://home.t-online.de/home/dkra-arion/havarie.htm

Wenn man das liest, kann man nur mit
dem Kopf schütteln und die Konsequenzen
ziehen!
Menschenleben auf jeden Fall retten,
alles andere kann man neu kaufen…

Arne

ps.: die waypoints sind meine spezielle
GPS-PC-Spielerei - Aufgelaufen bin ich
bis jetzt noch nicht. Denn ich kann lesen -
Seekarten zum Beispiel…