Außerdem: warum stehen hier denn nicht
sofort x Antworten von Profis mit
übereinstimmenden Inhalten?
Wissen die das auch nicht?
Weil das letztlich keiner genau weiß.
Nach uralten Gesetzen fällt bei einer Bergung bis zur Hälfte des Schiffswertes an den Berger. Das Problem liegt im Wörtchen „Bergung“. Handelt es sich tatsächlich um eine Bergung oder nur um eine einfache Hilfeleistung?
Kriterium ist eigentlich, ob das Schiff ohne die fremde Hilfe zu retten gewesen wäre oder nicht. Wärst Du ohne fremde Hilfe jemals wieder freigekommen? Wer will das ihm nachhinein noch beweisen?
Als Indizien vor Gericht gelten u.a.:
- Aufgetretene Schäden am Schiff (z.B. Lecks).
- Bestand Gefahr für Leib und Leben der Besatzung?
- Bestand Gefahr für Dritte (z.B. wenn Du in einer Schiffahrtslinie festgekommen bist) oder die Umwelt?
- Hast Du vorher klare Notrufe (mayday) abgesetzt (wenn ja hast Du schlechte Karten).
Ein eher schwaches Indiz ist die Geschichte mit der Leine: Wenn Du eine Leine des Schleppers übernimmst, gibst Du symbolische die Kontrolle an den Schlepper ab, eigene Leine symbolisiert, daß Du nach wie vor die Kontrolle über Dein Schiff behalten willst. Diese Symbolik gilt als allgemein bekannt, also wird man die Fremde Leine als Indiz dafür werten, daß Du die Gefahr zum Zeitpunkt der Havarie doch als größer angesehen hast, als Du nachträglich im Gerichtssaal wahrhaben willst. Als einziges Kriterium wird das allerdings sicher nicht herangezogen.
Fazit: Wenn der Schlepper plausibel macht, daß es sich um eine echte Bergung handelt wird’s teuer. Der Ausgang eines eventuellen Gerichtsverfahrens bleibt immer spannend.
Wenn er damit nicht durchkommt, wird der Schlepper versuchen seine Unkosten geltend zu machen. Bei einem proffessionellen Schlepper kann sich das auch schnell mal im fünfstelligen DM-Bereich pro Stunde bewegen. Und der macht natürlich auch die Anfahrt geltend!
Und mit Annahme oder Übergabe der Schleppleine hast Du einen Vertrag geschlossen, bist also zur Zahlung verpflichtet. Im Gegensatz zu dem Konstrukt mit der Bergung kommt es nicht mal auf den Erfolg an.
Auf der sicheren Seite befindest Du Dich immer, wenn Du einen schriftlichen Vertrag mit einem klar vereinbarten Preis für die Schlepphilfe (versuch das Wort Bergung sicherheitshalber immer zu vermeiden!) hast. Lass’ Dich auf nichts anderes ein, es sei denn die Situation ist so ernst, daß Dir kein Verhandlungsspielraum bleibt.
Merke: Auf See und vor Gericht liegt Dein Schicksal in Gottes Hand.
Gruß
Werner