weiß jemand, ob ein Aufgeld (Agio) im Zusammenhang mit einer GmbH-Beteiligung als sofort abzugsfähige Betriebsausgabe, oder aber als Anschaffungskosten zu beurteilen sind? Es handelt sich um einen Freiberufler, der seinen Gewinn gem. Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt.
weiß jemand, ob ein Aufgeld (Agio) im Zusammenhang mit einer
GmbH-Beteiligung als sofort abzugsfähige Betriebsausgabe, oder
aber als Anschaffungskosten zu beurteilen sind? Es handelt
sich um einen Freiberufler, der seinen Gewinn gem.
Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt.
Anschaffungsnebenkosten, zu aktivieren.
Nebenbei bemerkt: GmbH-Beteiligung im Betriebsvermögen eines Freiberuflers? Da stellt sich mir die Frage, ob überhaupt gewillkürtes BV vorliegt (jetzt ohne den genauen Sachverhalt zu kennen).