Hallo,
mann geht in tanke. reißt einen 6er träger auf, da er vier flaschen von denen kaufen möchte. diese flaschen gibts nicht einzeln zu kaufen.
verkäufer scannt preis von allen sechs flaschen ein.
käufer weist ihn darauf hin.
dieser „gibts nur im 6er pack. da sie die ware beschädigt haben, müssen sie alle bezahlen.“ stellt aber die restlichen zwei nicht auf die theke.
käufer „ich habe keine ware beschädigt. möchte gehn.“
verkäufer macht tür zu und lässt ihn nicht raus.
telefoniert. angeblich mit polizei, um ihn anzuzeigen. danach darf käufer gehen.
meine fragen:
1.) woher soll käufer wissen, dass man einen 6er träger nicht aufreißen darf, um vier zu entnehmen?
2.) handelt es sich bei einem aufgerissenen 6er träger um beschädigte ware?
3.) darf verkäufer die tür verschließen, nachdem käufer gesagt hat, dass er nichts kaufen will und gehen möchte?
…???
bitte um eure antworten.
vielen dank im voraus.
gruß
1.) woher soll käufer wissen, dass man einen 6er träger nicht
aufreißen darf, um vier zu entnehmen?
Woher weiss ich, dass ich im Supermarkt nicht aus der Kinderschokolade einen Riegel heraus nehmen darf?
Nein, mal ernsthaft. Normalerweise steht ja ein Preis und die Verpackungseinheit an dem Produkt oder an dem entsprechenden Regal.
2.) handelt es sich bei einem aufgerissenen 6er träger um
beschädigte ware?
Beschädigt hieße aus meiner Sicht, das Produkt kann so nicht mehr verkauft werden. Ich würde meinen ja, aber ein anderer könnte sagen, das man die Einzelflaschen noch verkaufen könnte.
Wie ein Verkäufer eine Ware verkaufen möchte, bleibt ihm überlassen. Und wenn der Käufer erst die Umverpackung zerstört, ergibt sich daraus entweder Schadensersatz (hier sicher schwer zu bewerten) oder er kauft es, dann kann er damit machen, was er will.
Übrigens haben Kassen mit Scanner gar keine Möglichkeit, die Einzelflasche zu verkaufen, wenn diese nicht auch noch als Einzelflasche angeboten wird, da nur der Sechserpack als Datensatz im Warenwirtschaftssystem hinterlegt ist.
Gruß
ALex
Servus!
1.) woher soll käufer wissen, dass man einen 6er träger nicht
aufreißen darf, um vier zu entnehmen?
Wenn kein Schild finden, das auf Verkauf von Einzelflaschen hinweisen, kann Mann sich eventuell denken, das so sein.
2.) handelt es sich bei einem aufgerissenen 6er träger um
beschädigte ware?
ME handelt es sich um beschädigte Umverpackung. Chancen, dass Bier dennoch vor Erreichen des Verfallsdatums verkauft werden wird, stehen sehr gut, da Flaschen ungeöffnet geblieben. Andere Sichtweise eventuell auch vertretbar.
3.) darf verkäufer die tür verschließen, nachdem käufer gesagt
hat, dass er nichts kaufen will und gehen möchte?
…???
Wenn meine Ansicht folgen: nein. Bei anderer Ansicht: Ja.
bitte um eure antworten.
War Ausnahme. Normalerweise keine Reaktion von mir, wenn Anfrage sprachliche Zumutung. Artikel sind schöne Erfindung, erleichtern Lesen.