Aufgeschobene Leibrente kündigen

Hallo,

ist es sinnvoll eine „aufgeschobene Leibrente“, die seit
1994 läuft heute zu kündigen?
Die vierteljährliche Rente läge bei mageren 139 €.
Der Beitrag bei 11 €.
Gibt es da die Möglichkeit das Ding weiterlaufen zu lassen, oder zu ergänzen?
Oder kündigen und neue Police abschließen?

Danke für die Tips.
Ch12

ist es sinnvoll eine „aufgeschobene Leibrente“, die seit 1994 läuft heute zu kündigen?

Nein, das ist selten sinnvoll.

Gibt es da die Möglichkeit das Ding weiterlaufen zu lassen, oder zu ergänzen?

Weiterlaufen lassen ist der Normalfall, den Du bei Vertragsbeginn mit der Versicherung vertraglich vereinbart hast. Ob man die Versicherung aufstocken kann, kann Dir nur die Versicherung sagen, ich vermute eher nicht. Ergänzen kann man ihn auf jeden Fall durch einen oder mehree zusätzliche Verträge.

Oder kündigen und neue Police abschließen?

Das wäre die schöechteste Lösung. Die beste wäre, Vertrag weiterlaufen lassen und einen weiteren abschließen.

Hallo…

Hallo,

ist es sinnvoll eine „aufgeschobene Leibrente“, die seit
1994 läuft heute zu kündigen?

nein, denn dieser Vertrag ist noch bei Kapitalauszahlung steuerfrei
Für die Verträge die in der Zeit von 1987 - 06/1994 abgeschlossen wurden gibt es eine Garantieverzinsung von 3,5 % (07/1994 bis 06/2000 = 4 %)

Die vierteljährliche Rente läge bei mageren 139 €.
Der Beitrag bei 11 €.

bei diesem niedrigen Beitrag kann man auch nicht mehr erwarten.

Gibt es da die Möglichkeit das Ding weiterlaufen zu lassen,

ja

oder zu ergänzen?

ja, aber nicht empfehlenswert.
Bei einer Beitragserhöhung wird der Vertrag steuerpflichtig.

Oder kündigen und neue Police abschließen?

möglich ja, aber nicht empfehlenswert

Danke für die Tips.
Ch12

Meine Empfehlung: bestehenden Vertrag weiter zahlen.
zusätzlich neuen abschließen, evt. Riesterrente.

Viele Grüße!

Danke für die Antwort.

Bei einer Beitragserhöhung wird der Vertrag steuerpflichtig.

Versicherungssteuer?

Meine Empfehlung: bestehenden Vertrag weiter zahlen.
zusätzlich neuen abschließen, evt. Riesterrente.

Ja, ein Riester-Bausparvertrag ist uns auch angeboten worden.

Schönen Gruß
Ch12

Danke für die schnelle Antwort.

Gruß
Ch12

Bei einer Beitragserhöhung wird der Vertrag steuerpflichtig.

Versicherungssteuer?

Einkommenssteuer.

Ja, ein Riester-Bausparvertrag ist uns auch angeboten worden.

Finger weg. Dann lieber Sparplan oder Rente riestergefördert.

Bei einer Beitragserhöhung wird der Vertrag steuerpflichtig.

Versicherungssteuer?

Einkommenssteuer.

Nein, Kapitalertragssteuer… warum Einkommenssteuer ?

Ja, ein Riester-Bausparvertrag ist uns auch angeboten worden.

Finger weg. Dann lieber Sparplan oder Rente riestergefördert.

Sehe ich auch so

Nein, Kapitalertragssteuer… warum Einkommenssteuer ?

Sorry, mein Fehler, Du hast natürlich recht !

Die Kapitalertragsteuer ist (wie z.B. auch die Lohnsteuer) nur eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Daher ist die Antwort Einkommensteuer natürlich auch grundsätzlich richtig.

Hallo,

Ja, ein Riester-Bausparvertrag ist uns auch angeboten worden.

Finger weg. Dann lieber Sparplan oder Rente riestergefördert.

Sehe ich auch so

Was spricht gegen die Förderung vom Staat bei Wohn-Rieser?
Und der Altersvorsorge in eine Immobilie?

Danke für die Hilfe.
Gruß
Ch12

Hallo CH12

Die Altersvorsorge in eine Immobilie hat mit Sicherheit einen Vorteil, aber die Finanzierung über Wohnriester einige Nachteile:

1 Geringere Verzinsung der Riester Bausparverträge
2 Die Zweckbindung des Gesamtvermögens
3 Die Tilgung muss spätestens mit 68 abgeschlossen sein
4 Besteuerung des Wohnförderkontos im Alter
5 Die finanzierte Immobilie darf nicht vermietet werden
6 Der Verkauf der Immoblie ist förderschädlich ( in dem Moment müssen Zulagen und Steuerersparnis zurückgezahlt werden).
7 Ein vorzeitiger Umzug z. B. auch in ein Alten oder Pflegeheim vor dem 85. Lebensjahr ist bei Verkauf oder vermietung der Immoblie ebenfalls förderschädlich.

Gruß Gaby

1 Like

Hallo Gaby,

1 Geringere Verzinsung der Riester Bausparverträge
2 Die Zweckbindung des Gesamtvermögens
3 Die Tilgung muss spätestens mit 68 abgeschlossen sein
4 Besteuerung des Wohnförderkontos im Alter
5 Die finanzierte Immobilie darf nicht vermietet werden
6 Der Verkauf der Immoblie ist förderschädlich ( in dem Moment

da gibts ja noch einiges zu berücksichtigen…

Danke für die Tips.

lG
Ch12